Russland - Steuerbeitreibung ohne Gerichtsverfahren
- Patrick Pohlit
- 22. Dez. 2021
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Patrick Pohlit
Der Oberste Gerichtshof der RF hat vorgeschlagen, das Recht zur außergerichtlichen Beitreibung von Steuerschulden bei Privatpersonen auf den Föderalen Steuerdienst (FNS) zu übertragen, was die Gerichte zum einen entlasten würde, sich jedoch zum anderen negativ auf die Steuerpflichtigen auswirken könnte.
Derzeit sieht Artikel 48 StGB RF vor, dass Steuerschulden von natürlichen Personen, die keine Einzelunternehmer sind, nur auf dem Gerichtsweg beigetrieben werden können. Es ist geplant, dass nunmehr die Finanzverwaltung den Bescheid über die Einleitung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen unmittelbar an die Gerichtsvollzieher weiterleitet, die ihrerseits bis zu 50 % des Lohns eines Schuldners pfänden können. Der Vorgang wird nur dann an das Gericht übermittelt, sofern der Steuerpflichtige nicht gegen die Beitreibungsentscheidung der Steuerverwaltung innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheids Einspruch eingelegt hat.
Dies würde die Justiz entlasten und der Finanzverwaltung die Gerichtskosten, die oft höher sind als die Steuerrückstände, sparen. Jedoch besteht ein großes Risiko für die Steuerpflichtigen, da die Steuerermittlung oft nicht fehlerfrei funktioniert und damit rechtswidrige Beitreibungen möglich sind, was wiederum zu Streitigkeiten mit der Finanzverwaltung vor Gericht führen kann.





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