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Russland - Lockerung der kartellrechtlichen Regeln für KMU

Sergej Suchanow


Die Schwellenwerte für die Umsatzerlöse im vorangegangenen Kalenderjahr, die bei der Prüfung einer marktbeherrschenden Stellung von Unternehmen berücksichtigt werden, sowie die Höhe der Umsatzerlöse im vorangegangenen Kalenderjahr, die bei der Begründung des Rechts zum Abschluss von Vereinbarungen, die zu einer Einschränkung des Wettbewerbs führen oder führen können, werden von 400 Mio. auf 800 Mio. RUB angehoben.


Durch die Erhöhung der Schwellenwerte wird die Anzahl der Wirtschaftssubjekte vergrößert, die nicht den Anforderungen der Antimonopolgesetzgebung in Bezug auf die Genehmigung von Rechtsgeschäften mit Anteilen (Aktien), mit dem Eigentum von Wirtschaftsorganisationen und Rechten in Bezug auf Wirtschaftsorganisationen unterliegen.


Gleichzeitig wird der Schwellenwert für die Umsätze aus dem Warenverkauf im vorangegangenen Kalenderjahr für Unternehmen angehoben, die im Handel tätig sind und Lebensmittel liefern. Dadurch greifen für sie bestimmte kartellrechtliche Vorschriften nicht mehr.


Die Änderungen traten am 27. Februar 2022 in Kraft.


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