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Russland - Devisenbeschränkungen

Joerg Gulden


Die Russische Nationalbank hat eine Q&A zum Präsidialerlass Nr. 79 vom 28.2.2022, der erste Gegensanktionen zum Inhalt hat, veröffentlicht.

Die Erläuterungen beziehen sich auf die Maßnahmen, die Beschränkungen des Zahlungsverkehrs mit dem Ausland beinhalten.


Im Einzelnen werden folgende Erläuterungen gegeben:


Keine Beschränkung des Auslandszahlungsverkehrs für russische Kreditinstitute

Russische Kreditinstitute unterliegen keinen Beschränkungen im Zahlungsverkehr, sie können weiterhin internationale Transaktionen in Devisen und Rubel durchführen

Verbot von Darlehensgewährungen

Zahlungen zur Erfüllung von Darlehensverpflichtungen

Zahlungen im Waren- und Dienstleistungsverkehr

Zwangsumtausch von Devisen

Devisen-Kurs im Rahmen des Zwangsumtausches

Umtausch in mehreren Tranchen möglich

Betroffene Fremdwährungen

Geltung in Sonderwirtschaftszonen

Kontrolle von Devisentransaktion


Aufgrund der einerseits weitgefassten Gültigkeit der Beschränkungen und der andererseits sehr eng gefassten Liste von Einzelmaßnahmen lässt sich ableiten, dass es sich hierbei in erster Linie um Stützungsmaßnahmen für den Rubel handelt. Es kann daher nicht ausgeschlossen werden, dass zukünftig weitere Maßnahmen folgen werden, die sich dann differenziert gegen in Russland ansässige Unternehmen richten, die von Gebietsangehörigen bestimmter ausländischer Staaten kontrolliert werden. Es biete sich daher an, vorbeugende Maßnahmen zu treffen, die für diesen Fall - aber auch für den Fall einer Ausweitungen der Beschränkungen im SWIFT-Zahlungsverkehr - weiterhin den Zahlungsverkehr russischer Tochtergesellschaften ermöglichen.



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