Russland - Devisenbeschränkungen
- Joerg Gulden
- 2. März 2022
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Joerg Gulden
Die Russische Nationalbank hat eine Q&A zum Präsidialerlass Nr. 79 vom 28.2.2022, der erste Gegensanktionen zum Inhalt hat, veröffentlicht.
Die Erläuterungen beziehen sich auf die Maßnahmen, die Beschränkungen des Zahlungsverkehrs mit dem Ausland beinhalten.
Im Einzelnen werden folgende Erläuterungen gegeben:
Keine Beschränkung des Auslandszahlungsverkehrs für russische Kreditinstitute
Russische Kreditinstitute unterliegen keinen Beschränkungen im Zahlungsverkehr, sie können weiterhin internationale Transaktionen in Devisen und Rubel durchführen
Verbot von Darlehensgewährungen
Seit dem 1. März sind Auslands-Devisenzahlungen von Inländern im Rahmen von Darlehensgewährungen nicht zulässig. Dies gilt sowohl für vor dem Erlass abgeschlossene als auch für neue Darlehensverträge.
Zahlungen zur Erfüllung von Darlehensverpflichtungen
Es bestehen keine Beschränkungen hinsichtlich der Zahlungen, die zur Erfüllung von Darlehensverpflichtungen (Tilgung, Zinsen) vorgenommen werden
Zahlungen im Waren- und Dienstleistungsverkehr
Zahlungen in Zusammenhang mit dem Waren- und Dienstleistungsverkehr sind sowohl in Rubel als auch Devisen uneingeschränkt zulässig
Zwangsumtausch von Devisen
Nach dem Erlass sind 80 v.H. der Deviseneinnahmen aus dem Außenwirtschaftsverkehr zu konvertieren. Die Berechnung der Deviseneinnahmen erfolgt unabhängig vom Tagessaldo eines Devisenkontos zum 28. Februar 2022 und bezieht sich auf zukünftige Einnahmen sowie Einnahmen zwischen dem 1.1. und 28.2.2022
Devisen-Kurs im Rahmen des Zwangsumtausches
Der Umtausch erfolgt zum jeweiligen Tageskurs, für die Konvertierung sind alle auch bisher gesetzlich erlaubten Konvertierungsmethoden zulässig
Umtausch in mehreren Tranchen möglich
Der Umtausch ist innerhalb von drei Werktagen nach Veröffentlichung des Erlasses durchzuführen und kann innerhalb dieser Frist auch in mehreren Tranchen durchgeführt werden
Betroffene Fremdwährungen
Es sind sämtliche Fremdwährungen betroffen, das schließt Währungen aus EAWU - Staaten ein
Geltung in Sonderwirtschaftszonen
Die Regelungen gelten auf dem gesamten Gebiet der Russischen Föderation einschließlich der Sonderwirtschaftszonen
Kontrolle von Devisentransaktion
Die Kontrolle über die Einhaltung der Devisenbeschränkungen obliegt den Geschäftsbanken
Aufgrund der einerseits weitgefassten Gültigkeit der Beschränkungen und der andererseits sehr eng gefassten Liste von Einzelmaßnahmen lässt sich ableiten, dass es sich hierbei in erster Linie um Stützungsmaßnahmen für den Rubel handelt. Es kann daher nicht ausgeschlossen werden, dass zukünftig weitere Maßnahmen folgen werden, die sich dann differenziert gegen in Russland ansässige Unternehmen richten, die von Gebietsangehörigen bestimmter ausländischer Staaten kontrolliert werden. Es biete sich daher an, vorbeugende Maßnahmen zu treffen, die für diesen Fall - aber auch für den Fall einer Ausweitungen der Beschränkungen im SWIFT-Zahlungsverkehr - weiterhin den Zahlungsverkehr russischer Tochtergesellschaften ermöglichen.





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