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Russland - Umsatzerlöse auf ausländische Konten

Patrick Pohlit


Unternehmen dürfen nunmehr Fremdwährungserlöse aus Exportgeschäften auf ihre ausländischen Konten erhalten, allerdings unter der Voraussetzung, dass diese Erlöse anschließend nach Russland repatriiert werden.


Das Finanzministerium der Russischen Föderation hat auf seiner offiziellen Website Informationen veröffentlicht, wonach die Unterkommission der Regierungskommission für die Kontrolle ausländischer Investitionen in der Russischen Föderation, die dem Finanzministerium untersteht, Exporteuren gestattet, Exporterlöse in Fremdwährung auf ihren ausländischen Konten gutschreiben zu lassen. Diese Lockerung betrifft das entsprechende Verbot des Präsidialerlasses Nr. 79 vom 28.02.2022, welches die Überweisung auf ausländische Konten untersagt hat. Ausländische Währungen können jedoch wohl nur unter der Bedingung auf einem ausländischen Konto gutgeschrieben werden, dass die Devisenerlöse anschließend in die Russische Föderation repatriiert werden und die Bedingungen für den obligatorischen Verkauf der Devisenerlöse erfüllt sind. Gleichzeitig steht die Abschaffung des obligatorischen Verkaufs von Fremdwährungserlösen (siehe andere Meldung) im Widerspruch zu dieser Mitteilung. Unklar ist daher, ob die Rückführung von Devisenerlösen in die Russische Föderation nunmehr auch zwingend erforderlich ist, wenn das Erfordernis des obligatorischen Verkaufs von Devisenerlösen nicht mehr erfüllt werden muss.


Link zum Finanzministerium der Russischen Föderation:


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