Russland - Ausfuhrverbot und Parallelimporte
- Sergej Suchanow
- 27. Juli 2022
- 1 Min. Lesezeit
Sergej Suchanow
Mit der Verordnung der russischen Regierung Nr. 1174 vom 30. Juni 2022 wurde die Liste von Waren, welche unter das vorübergehende Ausfuhrverbot fallen, gekürzt. Das Ausfuhrverbot erstreckt sich nun nicht mehr auf Waren, welche für die Unterstützung ausländischer Staaten, für internationale Sportwettkämpfe und Ausstellungen auf dem Gebiet Russlands bestimmt sind. Diese Waren unterliegen auch nicht dem Verfahren der befristeten Genehmigung für die Ausfuhr aus Russland in die Mitgliedstaaten der Eurasischen Wirtschaftsunion.
Die Liste der Waren, deren Ausfuhr vorübergehend verboten ist, wurde geändert. So sind nun beispielsweise Handschuhe, Handstulpen aus Vulkanisat, welche in der Medizin, Zahnmedizin oder Veterinärmedizin verwendet werden, von der Liste gestrichen.
Darüber hinaus wurde die Liste der Waren, für die ein vorübergehendes Ausfuhrgenehmigungsverfahren erforderlich ist, präzisiert. Dieses Verfahren gilt nun insbesondere für Computer und Tastaturen.
Das Verbot der Ausfuhr in bestimmte Länder erstreckt sich nun auch auf Schrott und Keramik-Metall-Abfälle.
Die Verordnung trat am 01. Juli 2022 in Kraft.
Die Verordnung des Ministeriums für Industrie und Handel der Russischen Föderation Nr. 2299 vom 03. Juni 2022 hat Waren der Rechteinhaber, welche weiter Lieferungen nach Russland garantierten (z. B. Duracell, Merries) von der Liste der für den Parallelimport zugelassenen Waren gestrichen. Gleichzeitig wurden Waren von Unternehmen, die ihre Lieferungen eingestellt haben (BMW, Siemens, Komatsu, Isuzu usw.), in die Liste aufgenommen.
Die Verordnung trat am 5. Juli 2022 in Kraft.
Comments