Russland - Arbeit im „Exil“ soll in Russland besteuert werden
- Patrick Pohlit
- 15. Aug. 2022
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Patrick Pohlit
Das russische Finanzministerium (MinFin) bereitet einen Gesetzesentwurf zur Änderung des Steuergesetzbuches vor, in dem insbesondere vorgeschlagen wird, dass Einkünfte, die ein Angestellter eines russischen Unternehmens für die Ausübung einer Tätigkeit außerhalb der Russischen Föderation erhält, als Einkünfte aus Quellen in der Russischen Föderation behandelt werden sollen und damit einer Besteuerung in Russland unterliegen. Die russischen Arbeitgeber würden damit verpflichtet werden, die russische Einkommensteuer auf solche Vergütungen einzubehalten und an den russischen Haushalt abzuführen. Diese Vorschriften sollen nicht für Arbeitsverträge mit abgesonderten Geschäftseinheiten (Filialen und Repräsentanzen) eines außerhalb der RF registrierten russischen Unternehmens, oder für Verträge mit abgesonderten Geschäftseinheiten eines in der Russischen Föderation registrierten ausländischen Unternehmens gelten.
Gegenwärtig wird der Ort der Besteuerung der Einkünfte aus unselbständiger Tätigkeit gemäß Art. 208 des russischen Steuergesetzbuches in der Regel durch den Ort der tatsächlichen Arbeitsausübung und Erbringung der Arbeitsleistung bestimmt, sofern das Steuergesetzbuch oder internationale Abkommen nichts anderes vorsehen. Das MinFin schlägt nun vor, dass alle Einkünfte von Fern- und Exilarbeitern, die vom Ausland aus arbeiten, als Einkünfte aus russischen Quellen behandelt werden sollen. Hiermit würde sich das russische Recht gegen geltende Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) stellen, in denen grundsätzlich neben dem Ansässigkeitssaat auch der Tätigkeitsstaat das Besteuerungsrecht zugewiesen bekommt.
Außerdem wird vorgeschlagen, die Kriterien für das Entstehen der Steuerschuld des Steueragenten zu verschärfen. So sollen beispielsweise Makler und Treuhänder als Steueragenten für natürliche Personen fungieren, die Einkünfte aus Dividenden von Wertpapieren ausländischer Unternehmen beziehen, wenn diese Dividenden auf dem Konto der oben genannten professionellen Wertpapiermarktteilnehmer gutgeschrieben werden.





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