Russland - Internationale Steuernachrichten
- Patrick Pohlit
- 28. Sept. 2022
- 2 Min. Lesezeit
Patrick Pohlit
Der steuerliche Informationsaustausch zwischen der Schweiz und der RF liegt auf „Eis“. Russland beabsichtigt, das DBA mit Lettland auf ähnlicher Weise auszusetzen. Des Weiteren wurde der Abschluss eines Abkommens mit Belarus über indirekte Steuern (z.B. Umsatzsteuer) genehmigt.
Die Schweiz hat beschlossen, ab dem 16. September 2022 den steuerlichen Informationsaustausch mit Russland auszusetzen. Den entsprechenden Entscheid hat der Schweizerischer Bundesrat auf seiner offiziellen Webseite veröffentlicht: Link
Da Lettland sein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit Russland bereits am 16. Mai 2022 ausgesetzt hat, beabsichtigt Russland seinerseits ebenfalls, das DBA mit Lettland im Herbst auszusetzen, wobei das genaue Datum noch nicht bekannt ist. Der steuerliche Informationsaustausch ermöglicht den beteiligten Ländern, Steuern aus ausländischen Quellen zu erheben und deren Steuerpflichtige zu ermitteln. Seit 2018 ist Russland Mitglied des automatischen Austauschs von Finanzinformationen (Common Reporting Standard, CRS). Die Aussetzung des steuerlichen Informationsaustauschs bedeutet jedoch kein vollständiges Verbot eines solchen Austauschs. Die komplette Aussetzung des Doppelbesteuerungsabkommens würde eine höhere Steuerbelastung sowohl für russische als auch für lettische Steuerpflichtige bedeuten, weil die Steuern an die Haushalte beider Länder entrichtet werden müssen. Die Steuerpflichtigen beider Länder können die im Ausland gezahlte Einkommens- und Körperschaftssteuer nicht ohne weiteres anrechnen lassen und dann auch keine Vorzugssätze bei der Zahlung von Zinsen und Dividenden in Anspruch nehmen.
Da Russland derzeit seine Beziehungen mit Belarus festigt, hat die russische Regierung den Entwurf eines Vertrages über allgemeine Grundsätze der Besteuerung bei indirekten Steuern - Umsatzsteuer und Akzisen – gebilligt. Bis zum 1. Januar 2023 verpflichten sich beide Länder ihre Steuergesetze an die Bestimmungen des betreffenden Vertrages in Bezug auf Umsatzsteuer und Akzisen anzupassen. Der Vertrag wird steuerliche Hindernisse für den gegenseitigen Handel beseitigen. Die Mindestsätze der Akzisen für eine bestimmte Liste von Waren werden festgelegt. Es wurden bereits einheitliche Listen von Transaktionen festgelegt, welche der Umsatzsteuerbefreiung unterliegen oder zu einem Vorzugssatz besteuert werden. Darüber hinaus sieht der Vertrag sonstige Bestimmungen für einen für beide Seiten vorteilhaften Handel vor. Aktuelle Informationen sind unter der folgenden Webseite der russischen Regierung zu finden: http://government.ru/docs/46502/
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