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Russland - Devisen- und Steuernachrichten

Patrick Pohlit


DBA Russland - Ukraine

Das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Ukraine und Russland (DBA) wird zum 1. Januar 2023 gekündigt. Die Ukraine hat die Kündigung des Abkommens eingeleitet, indem sie am 8. Juni 2022 eine Kündigungsnotiz geschickt hat. Russland hat am 23. August 2022 eine Gegennotiz verabschiedet. Somit endet die Geltungsdauer des DBA am 1. Januar 2023 in Bezug auf die an der Quelle erhobenen Steuern bei Einkünften, die am oder nach dem 1. Januar 2023 gezahlt oder erzielt werden, sowie in Bezug auf andere Steuern - für die Steuerzeiträume, die am oder nach dem 1. Januar 2023 beginnen. Link zu den Informationen des Finanzministeriums: https://minfin.gov.ru/ru/document/?id_4=300233-informatsionnoe_soobshchenie_o_denonsatsii_soglasheniya_mezhdu_pravitelstvom_rossiiskoi_federatsii_i_pravitelstvom_ukrainy_ob_izbezhanii_dvoinogo_nalogooblozheniya_dokhodov_i


Dividendengutschrift auf ausländischen Konten

Natürliche Personen, die inländische Valuta Residenten sind, können Dividenden von russischen Unternehmen, Personengesellschaften und Produktionsgenossenschaften auf ihre Konten bei ausländischen Niederlassungen „zugelassener Banken“ überweisen, die von der CBR akkreditiert wurden. Ab dem 1. Juli 2022 gelten neue Vorschriften für Privatpersonen in Bezug auf Dividenden- und Gewinntransfer (https://www.cbr.ru/press/event/?id=13976 ), wobei der maximale Transferbetrag pro Monat auf 1 Million USD begrenzt ist. Es wird auf den Auszug aus dem Protokoll der Sitzung der Unterkommission der Regierungskommission für die Kontrolle ausländischer Investitionen in Russland verwiesen: 17_08_2022__05-06-10_VN-42064.pdf (minfin.gov.ru).


Steuervergünstigungen für Teilnehmer an der Importsubstitution

Das Ministerium für Industrie und Handel (MinPromTorg) hat einen Gesetzentwurf zur Änderung der Abgabenordnung ausgearbeitet, um Vergünstigungen für Teilnehmer an sogenannten Industrieclustern einzuführen, die im Rahmen eines Importsubstitutionsprogramms industriell produzieren. Es ist geplant, Artikel 284 des russischen Steuergesetzbuches zu ändern, um einen Null-Gewinnsteuersatz für Gewinne aus diesen Importsubstitutionsprojekten einzuführen. Geplant ist auch eine Änderung von Artikel 427 des russischen Steuergesetzbuchs, wonach für Gehaltszahlungen an Arbeitnehmer, die für Importsubstitutionsprojekte eingesetzt werden, ein ermäßigter Versicherungsbeitragssatz von 7,6 % zulässig sein wird. Der Gesamtbetrag der Vorteile darf jedoch die Kosten des Importsubstitutionsprojekts nicht übersteigen. Auf diese Weise will das Ministerium für Industrie und Handel die einheimischen Hersteller unterstützen, die sich an Programmen zur Importsubstitution beteiligen. Link zum Gesetzentwurf: https://regulation.gov.ru/Projects/List#npa=130526



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