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Russland - Steuerliche Änderungen für CFC (KIK)

Patrick Pohlit


Das Ministerium für Finanzen der RF (MinFin) beabsichtigt Gewinne von kontrollierten ausländischen Gesellschaften (CFC oder russ. KIK), die aufgrund der verhängten Sanktionen nicht ausgeschüttet werden können, von der Besteuerung zu befreien.


Infolge der verhängten Sanktionen sind zunehmend die mittelbar oder unmittelbar im Eigentum von russischen Steuerpflichtigen befindlichen KIKs mit Schwierigkeiten bei der Gewinnausschüttung konfrontiert. Gemäß dem russischen Steuergesetzbuch wird der Gewinn einer KIK anhand des Jahresabschlusses der KIK oder gemäß § 25 SteuerGB RF (Ziff. 1 Art. 309.1 SteuerGB RF) ermittelt. Unabhängig von der Art der Ausschüttung wird die steuerliche Bemessungsgrundlage um den Betrag der ausgeschütteten Dividenden, des ausgeschütteten Gewinns und um den Betrag des Gewinns, der auf andere beherrschte (juristische) Personen entfällt, verringert. Da teilweise Gewinnausschüttungen und damit eine Verringerung der Steuerbemessungsgrundlage für KIK-Gewinne infolge der verhängten Sanktionen nicht möglich ist, beabsichtigt das russische Finanzministerium Gewinne von kontrollierten ausländischen Gesellschaften, die aufgrund der Sanktionen nicht ausgeschüttet werden können, von der Besteuerung zu befreien.


Das Finanzministerium plant, bis Ende 2022 entsprechende Änderungen am russischen Steuergesetzbuch vorzunehmen.


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