top of page

Russland - Reduzierung planmäßiger Prüfungen für 2023

Zurab Tsereteli


Im Jahr 2023 werden nur noch risikoreiche Unternehmen und Organisationen sowie gefährliche Produktionsanlagen der Gefahrenklasse II und Wasserwerke der Gefahrenklasse II planmäßigen Kontrollmaßnahmen unterzogen. Es geht dabei um staatliche, regionale oder städtische Kontrollen, welche nur bei Unternehmen durchgeführt werden dürfen, die zu den beiden Kategorien mit den höchsten Risiken gehören.


Es ist vorgesehen, dass ein Unternehmen, das der Kontrolle unterliegt, berechtigt ist, bei der Kontrollstelle (Aufsichtsstelle) einen Präventivbesuch zu beantragen. Dies muss spätestens zwei Monate vor Beginn der planmäßigen Kontroll- und Überwachungsmaßnahmen erfolgen. In diesem Fall nimmt die Kontrollstelle (Aufsichtsstelle) den vereinbarten Präventivbesuch ins Programm zur Verbeugung von Schäden an rechtlich geschützten Werten für 2023 auf.


Darüber hinaus werden keine planmäßigen Kontroll- und Überwachungsmaßnahmen in Bezug auf staatliche und städtische Vorschul-, Grundschuleinrichtungen sowie Einrichtungen der allgemeinen Sekundarbildung durchgeführt. Vorschul- und Allgemeinbildungseinrichtungen mit hohem oder sehr hohem Risiko sind im Jahr 2023 ebenfalls von planmäßigen Kontrollen befreit. Sie können jedoch einem Präventivbesuch unterzogen werden.


Die Verordnung trat am 03.10.2022 in Kraft.


23 Ansichten

Aktuelle Beiträge

Alle ansehen
bottom of page