top of page

Russland - Steuerliche Rekonstruktion, Kursdifferenzen

  • Patrick Pohlit
  • 26. Okt. 2022
  • 3 Min. Lesezeit

Patrick Pohlit


Steuerliche Rekonstruktion


Der russische Föderale Steuerdienst hat mit Schreiben vom 10.10.2022 Nr. БВ-4-7/13450@ ein auf bestehender Gerichtspraxis basierenden Ansatz zur Identifizierung eines ungerechtfertigten Steuervorteils veröffentlicht. Dieser Ansatz sieht keine konkreten Mechanismus für die Festsetzung der zu zahlenden Steuer vor (was im Grunde bereits eine Sanktion bedeuten würde), sondern kann als Grundlage für eine zusätzliche Steuer dienen, die an den Haushalt zu entrichten ist, als ob der Steuerpflichtige den ungerechtfertigten Steuervorteil nicht wahrgenommen und das Recht nicht missbraucht hätte. Hierbei geht es um das Instrument einer sogenannten steuerlichen Rekonstruktion.


Aus der Gerichtspraxis in Bezug auf Verstoß gegen Artikel 54.1 des russischen Steuergesetzbuchs geht hervor, dass die Steuerbehörden alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen müssen, um die tatsächliche Höhe der zu zahlenden Steuer zu bestimmen. Wenn zumindest auf einer Stufe der Lieferkette tatsächlich Dienstleistungen erbracht, Waren geliefert, Arbeiten durchgeführt und Steuern entrichtet wurden, muss die Steuerbehörde diese Tatsache berücksichtigen und eine steuerliche Rekonstruktion in Bezug auf den entsprechenden Betrag anwenden. Hiernach ist ein Steuerpflichtiger auch nach einer Vor-Ort-Prüfung berechtigt, die Informationen über tatsächliche Vertragspartner vorzulegen, Unterlagen neu abzufertigen und geänderte Steuererklärungen einzureichen, so dass die Steuerbehörde ihre nach dem Ergebnis der Vor-Ort-Prüfung getroffene Entscheidung ändern muss. Der russische Föderale Steuerdienst weist darauf hin, dass die Steuerbehörden sowohl während einer Vor-Ort-Prüfung als auch danach auf geänderte Steuererklärungen achten sollten. Zur Umsatzsteuer hat MinFin folgende Stellung genommen: wenn der tatsächliche Lieferant kein Umsatzsteuerpflichtiger ist und der Vorsteuerabzug über sogenannte Scheinfirmen geltend gemacht wird, ist die Steuerbehörde berechtigt, den Steuerabzug in vollem Umfang zu verweigern; wenn der tatsächliche Lieferant Umsatzsteuer entrichtet hat, ist der Steuerpflichtige berechtigt, den vom tatsächlichen Lieferanten gezahlten Umsatzsteuerbetrag abzuziehen.


Erfassung von Kursdifferenzen


Der russische Föderale Steuerdienst (FNS) hat ein Schreiben vom 07.10.2022 Nr. SD-4-3/13426@ "Über die Erfassung von Einnahmen und Ausgaben in Form von Kurzdifferenzen aus der Neubewertung von Forderungen (Verbindlichkeiten) im Jahr 2022" veröffentlicht, in dem das Verfahren betreffende Verfahren aufgrund von Änderungen im russischen Steuergesetzbuch präzisiert wurde.


Durch das Föderale Gesetz Nr. 67-FZ vom 26.03.2022 wurden die besonderen Vorschriften zur Erfassung von Kursdifferenzen bei Verbindlichkeiten und Fremdwährungseinlagen eingeführt, damit die Gesellschaften durch die starken Wechselkursschwankungen nicht übermäßig steuerlich belastet werden (Unterpunkt 7.1 Pkt. 4 Art. 271 und Unterpunkt 6.1 Pkt. 7 Art. 272 SteuerGB RF):


- in den Jahren 2022-2024 müssen die positiven Differenzen erst zum Zeitpunkt der Rückzahlung erfolgswirksam erfasst werden; sie müssen nicht jeden Monat in diesem Zeitraum als außerbetriebliche Erträge in die steuerliche Bemessungsgrundlage einfließen;

- in den Jahren 2023–2024 müssen die Ausgaben in Form von negativen Kursdifferenzen nur am Rückzahlungsdatum erfasst werden; im Jahr 2022 werden negative Kursdifferenzen sowohl bei der Rückzahlung als auch am Ende des Jahres wie üblich als Ausgaben erfasst.


Der FNS weist in seinem Schreiben darauf hin, dass sich die oben genannten Änderungen nur auf das Datum der Erfassung von Einnahmen und Ausgaben in Form von Kursdifferenzen beziehen. Die Verfahrensvorschriften des russischen Steuergesetzbuchs zur Bestimmung der Kursdifferenzen bleiben unverändert: Forderungen (Verbindlichkeiten) werden zum amtlichen Wechselkurs der Zentralbank der Russischen Föderation am Tag ihres Erlöschens und (oder) am letzten Tag des laufenden Monats, je nachdem, was zuerst eintritt, in Rubel umgerechnet. Daher sollten positive (negative) Kursdifferenzen aus der Neubewertung von nicht erloschenen Forderungen (Verpflichtungen), deren Wert in Fremdwährung ausgedrückt wird, zum letzten Tag eines jeden Monats ermittelt werden. Positive Kursdifferenzen im Jahr 2022 werden jedoch erst am Tag des Erlöschens von Forderungen (Verpflichtungen) in den außerbetrieblichen Erträgen erfasst, während negative Kursdifferenzen weiterhin zum letzten Tag des laufenden Monats oder zum Zeitpunkt des Erlöschens von Verbindlichkeiten als außerbetriebliche Erträge erfasst werden.



 
 
 

Kommentare


bottom of page