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Russland - DBA Änderungen, kein Moratorium für Steuerprüfungen

Patrick Pohlit


Das MinFin RF bereitet derzeit eine Liste der freundlichen Staaten vor, mit denen die Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) abgeändert werden sollen. Der russische FNS hat klargestellt, dass sich das Moratorium für planmäßige Prüfungen bei Unternehmen im Jahre 2022 nicht auf kamerale und Außenprüfungen erstreckt.



Änderungen von DBA

Der Vorschlag über notwendige Änderungen der geltenden DBA mit Malaysia, der Türkei und den Vereinigten Arabischen Emiraten (VAE) in Bezug auf die Gewinnsteuer wurde der russischen Regiering seitens des Finanzministerium Russlands zur Erörterung vorgelegt. Es wird erwartet, dass die Änderungen der Abkommen mehr Investitionen in der Russischen Föderation durch Gebietsansässige der Türkei, der Vereinigten Arabischen Emirate und Malaysias ermöglichen werden.


Das DBA zwischen der Türkei und Russland stammt aus dem Jahr 1997 und gilt für Gewinnsteuer und Einkommenssteuer von natürlichen Personen. Mit Malaysia wurde das DBA 1987 unterzeichnet und gilt sowohl für Einkommenssteuer von natürlichen Personen und Gewinnsteuer als auch für Steuer auf Einnahmen aus der Erdölförderung in Malaysia. Im Jahre 2011 wurde mit den VAE ein Abkommen über Besteuerung von Einkommen aus Investitionen unterschrieben, welches für die Gewinnsteuer in Russland, Körperschaftsteuer und Einkommensteuer in den VAE gilt.


Moratorium für planmäßige Prüfungen

In seinem Schreiben vom 9. September 2022 Nr. ЕА-2-15/1188@ hat der russische Föderale Steuerdienst klargestellt, dass sich das Moratorium für planmäßige Kontroll- und Aufsichtsmaßnahmen und Prüfungen im Jahr 2022, welches durch die Verordnung der russischen Regierung Nr. 336 vom 10.03.2022 eingeführt wurde, nicht auf kamerale und Steueraußenprüfungen erstreckt.


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