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Russland - Änderungen bei der Gewinnsteuer

Patrick Pohlit


Die russische Regierung bereitet einen Gesetzentwurf zur Gewährung von gewinnsteuerlichen Vergünstigungen für Unternehmen vor, welche Nutzungsrechte an den Ergebnissen geistiger Tätigkeit (IP) einräumen. Darüber hinaus soll ein neuer gewinnsteuerlicher Bauabzug eingeführt werden.

Gewinnsteuervergünstigungen

Der Entwurf des föderalen Gesetzes zur Änderung von Ziff. 1.8-3 Art. 284 SteuerGB RF wurde auf dem föderalen Portal der Gesetzgebungsakte veröffentlicht. Das Ministerium für wirtschaftliche Entwicklung der Russischen Föderation schlägt vor, Steuerpflichtigen, die im Rahmen eines Lizenzvertrages Nutzungsrechte in Bezug auf Ergebnisse der geistigen Tätigkeit (IP-Rechte) einräumen, sofern sie ausschließliche Rechtinhaber sind, Gewinnsteuervergünstigungen in Form der Herabsetzung des Gewinnsteuersatzes zu gewähren. (Link: https://regulation.gov.ru/projects#npa=133504).


Gewinnsteuerlicher Bauabzug

Der Sozialrat des russischen Ministeriums für Bauwesen, Wohnen und Versorgung hat die Einführung eines Bauabzugs von der Gewinnsteuer zur Unterstützung der Bauwirtschaft vorgeschlagen. Der Gesetzentwurf soll dem russischen Bauministerium in naher Zukunft zur Erörterung vorgelegt werden.


Es wird vorgeschlagen, dass der Bauabzug 20% der Ausgaben für den Erwerb von Anteilen (Beteiligungen) an Unternehmen, die als spezialisierte Bauträger fungieren, sowie für Zinszahlungen im Rahmen von Darlehens-und Kreditverträgen für den Erwerb solcher Anteile (Beteiligungen) an Bauträgern beträgt.


Der Investor soll den Bauabzug ab dem Zeitpunkt der Erteilung der Baugenehmigung in Anspruch nehmen können, der Bauträger - ab dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme des Gebäudes. Es wird auch möglich sein, den nicht genutzten Teil des Bauabzugs auf künftige Perioden zu vorzutragen. Die Einführung einer solchen Maßnahme zielt auf Unterstützung der Bauwirtschaft und Senkung der Wohnungspreise ab.


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