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Russland - Verlängerung des Ausfuhrverbots bestimmter Waren

Sergej Suchanow


Das am 09.03.2022 verhängte Ausfuhrverbot für bestimmte Waren in unfreundliche Staaten wurde bis einschließlich 31. Dezember 2023 verlängert.


Gemäß Regierungsverordnung gilt diese Verlängerung um ein Jahr für:


  • das Ausfuhrverbot bestimmter Waren und Ausrüstungen aus Russland und das genehmigungspflichtige Ausfuhrverfahren;

  • das genehmigungspflichtige Ausfuhrverfahren bestimmter Waren aus Russland in die EAWU;

  • das Ausfuhrverbot für bestimmte Holzarten sowie für Abfälle und Schrott aus Stahl, Wolfram und keramischem Metall aus Russland in unfreundliche Staaten.

Die Verordnung wurde zum weiteren Schutz des heimischen Markts verlängert und trat am 3. November 2022 in Kraft.


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