Russland - Aussetzung des DBA mit Finnland
- vor 3 Tagen
- 1 Min. Lesezeit
Patrick Pohlit
Nach Auskunft des MinFin hat die finnische Botschaft eine Note über die vollständige Aussetzung des Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung zwischen Russland und Finnland übermittelt. Die Aussetzung wird am 1. Juli 2026 in Kraft treten.
Die Entscheidung der finnischen Seite sieht die vollständige Aussetzung aller Bestimmungen des Abkommens vor, daher werden ab Juli 2026 die in Finnland unbeschränkt steuerpflichtigen Personen u.a. nicht mehr berechtigt sein, die in Russland gezahlten Steuern auf Grundlage des DBA anzurechnen, und der Mechanismus des Verständigungsverfahrens sowie der Informationsaustausch zwischen den Staaten werden offiziell aufgehoben.





Kommentare