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Russland - Zahlung von Steuern, Liquidationsverfahren

Patrick Pohlit


Steuerzahlungen vor dem Hintergrund von Sanktionen


In Russland registrierte Filialen und Tochtergesellschaften ausländischer Unternehmen stehend zunehmend vor dem Problem dass die Entrichtung fälliger Steuern an den Staatshaushalt seitens des Stammhauses oder der Gesellschafter mit Verweis auf Sanktionsbestimmungen untersagt wird.


Eine Nichtzahlung fälliger Steuern kann als Steuerhinterziehung oder administrativer Verstoß gewertet werden, was gemäß der russischen Gesetzeslage die Heranziehung zur steuerlichen und verwaltungsrechtlichen Haftung zur Folge hat. Im Falle der Nichtzahlung von Steuern in großem oder besonders großem Ausmaß ist eine strafrechtliche Haftung für den Geschäftsführer und andere Personen gemäß Artikel 199 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation vorgesehen.


Bei fälligen Steuerschulden kann die Steuerbehörde darüber hinaus eine Kontopfändung veranlassen und den offenen Betrag vom Konto des Unternehmens einziehen. Sofern die Steuern in der Steuererklärung korrekt berechnet und erklärt wurden, wird bei Einzug durch die Steuerverwaltung eine Geldstrafe gemäß Art. 75 SteuerGB RF fällig. In diesem Fall besteht keine weitergehende steuerliche, verwaltungsrechtliche oder strafrechtliche Haftung.


Tatsächlich ist die Zahlung fälliger Steuern von den geltenden EU-Sanktionen nicht

erfasst. Das US-Finanzministerium die Generallizenz, mit der die Zahlung von Steuern an den russischen Staatshaushalt generell zugelassen wird, kürzlich bis zum 7. März 2023 verlängert.


Verzögerungen bei Liquidationsverfahren


Bei der Liquidation von Filialen und Tochtergesellschaften ausländischer Gesellschaften kommt es zunehmend zu Verzögerungen.


Nach der gesetzlichen Regelung beträgt die Dauer des Liquidationsverfahren grds. nicht mehr als ein Jahr für juristische Personen (Pkt. 6 Art. 57 des GmbH-Gesetzes), und zehn Arbeitstage für Filialen und Repräsentanzen (Abschnitt IV, Pkt. 11 der Verordnung Nr. ED-7-14/691@ des Föderalen Steuerdienstes der Russischen Föderation vom 27.07.2021).


In der Praxis verzögert sich das Liquidationsverfahren jedoch durch die regelmäß9g in Zusammenhang mit dem Verfahren angesetzte steuerliche Betriebsprüfung.

Die Gesamtdauer einer steuerlichen Betriebsprüfung beträgt grds. nicht mehr als zwei Monate, kann jedoch verlängert oder ausgesetzt werden, so dass sich die steuerliche Prüfung über einen längeren Zeitraum hinziehen kann.


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