Russland - Gewinnsteuerbefreiung, Devisenbeschränkungen
- Patrick Pohlit
- 14. Dez. 2022
- 2 Min. Lesezeit
Patrick Pohlit
Von der EU sanktionierte Unternehmen, die in 2022 Einkünfte aus Beteiligungserlösen erzielt haben, werden von der Gewinnsteuer befreit. Genauso soll der Erlass von Hypothekenschulden durch Banken von der Einkommensteuer befreit werden. Die im Präsidenten-Erlass Nr.126 aufgeführten Transaktionsverbote wurden verlängert.
Gewinnsteuer
Russische Unternehmen, die im Jahr 2022 von Sanktionen betroffen sind, sollen von der Gewinnsteuer auf Einkünfte aus dem Verkauf von Anteilen (Beteiligungen) am Stammkapital anderer Unternehmen befreit werden.
Das russische Finanzministerium hat eine entsprechende Novelle zum russischen Steuergesetzbuch eingebracht. Diese Abänderung zielt auf die Unterstützung derjenigen Unternehmen ab, die gezwungen waren, Anteile (Aktien) zu verkaufen, weil die Europäische Union die so genannte "50 %-Regel" eingeführt hat. Es wird vorgeschlagen, für Einkünfte aus der Veräußerung von Anteilen (Beteiligungen) einen Nullsteuersatz für die Gewinnsteuer einzuführen, wobei diese gewinnsteuerliche Vergünstigung für das Jahr 2022 gelten soll. Um diese Vergünstigung in Anspruch nehmen zu können, muss der Verkauf eines Anteils (einer Beteiligung) im Jahr 2022 erfolgen, und gegen das Unternehmen müssen ebenfalls im Jahr 2022 Sanktionen verhängt werden.
Einkommenssteuer natürliche Personen
Die russische Staatsduma hat in erster Lesung den Gesetzentwurf Nr. 248055–8 zur Änderung von Artikel 217 des Steuergesetzbuchs angenommen, gemäß der steuerbare Vorteile aus den von den Banken ganz oder teilweise erlassenen Hypothekenschulden in den Jahren 2022 und 2023 von der Einkommensteuer befreit werden.
Devisenbeschränkungen
Der Präsidialerlass Nr. 845 vom 23. November 2022 ändert den Präsidialerlass Nr. 126 vom 18. März 2022. Bis Ende 2023 wurde das Verbot der folgenden Transaktionen ohne Genehmigung der Zentralbank der Russischen Föderation verlängert:
Leistung eines Anteils oder einer Einlage oder eines Anteils am Vermögen (am Stammkapital oder gebündelten Kapital) einer gebietsfremden juristischen Person durch einen Devisenresidenten der Russischen Föderation;
Erbringung von Kapitaleinlagen vom einem Devisenresidenten der Russischen Föderation an einen Gebietsfremden im Rahmen der Durchführung eines einfachen Gesellschaftsvertrags mit Investitionen (Joint-Venture-Vertrag).
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