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Russland - TROIS: jetzt auch geografische Angaben

  • Zurab Tsereteli
  • 27. Dez. 2022
  • 1 Min. Lesezeit

Zurab Tsereteli


Die Zollbehörden sind beauftragt, Rechte an geografischen Angaben zu schützen


Es ist klargestellt worden, dass auf Anfrage des Rechtsinhabers nicht nur Urheberrechtsgegenstände und Objekte verwandter Schutzrechte, Marken (Dienstleistungsmarken) und Herkunftsbezeichnungen, sondern auch geografische Angaben ins Zollregister der Gegenstände des geistigen Eigentums (TROIS) eingetragen werden können.


Die Befugnisse der Zollbehörden zum Schutz der Rechte der Inhaber von geografischen Angaben sind verankert. Nun sind sie berechtigt, entsprechende Maßnahmen ohne Aufforderung des Rechtsinhabers zu treffen.


Das Gesetz tritt am 6. März 2023 in Kraft


 
 
 

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