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Russland - Genehmigungsvorbehalte bei Gegensanktionen

Sergej Suchanow


Derzeit gelten in Russland besondere wirtschaftliche Maßnahmen in Bezug auf bestimmte juristische und natürliche sowie von ihnen kontrollierte Unternehmen (Gegensanktionen).


Dazu gehören insbesondere:


  • Verbot der Durchführung von Transaktionen mit solchen Personen;

  • Verbot, den Verpflichtungen aus abgewickelten Geschäften gegenüber solchen Personen nachzukommen, wenn diese Verpflichtungen noch nicht oder noch nicht vollständig erfüllt worden sind.

Die Liste dieser Personen, zusätzliche Kriterien für die Klassifizierung von Geschäften, bei denen die Durchführung und die Erfüllung von Verpflichtungen aus solchen Geschäften verboten sind, sowie die Bedingungen für die Gültigkeit eines solchen Verbots wurden durch den Beschluss der Regierung der Russischen Föderation Nr. 851 vom 11.05.2022 festgelegt.


Mit dem Präsidialerlass Nr. 942 vom 22. Dezember 2022, der am selben Tag in Kraft getreten ist, wurde die Regierung ermächtigt, befristete Genehmigungen für bestimmte Transaktionen (Handlungen) mit juristischen und natürlichen Personen sowie von diesen kontrollierten Unternehmen zu erteilen.

Diese Regelung gilt für Rechtsverhältnisse, die seit dem 3. Mai 2022 entstanden sind.


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