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Russland - Moratorium für Devisenrechtsverstöße verlängert

Zurab Tsereteli

zurab.tsereteli@rsp-i.com


Das Moratorium für die Aussetzung der verwaltungsrechtlichen Haftung bei einer Reihen von Verstößen gegen das Devisenrecht wurde bis zum 31. Dezember 2023 verlängert. Voraussetzung ist weiterhin, dass die Anforderungen aufgrund der verhängten antirussischen Sanktionen nicht erfüllt werden können. Die Liste der Vorschriften des russischen Ordnungswidrigkeitsgesetz (OWiG), auf welche sich das Moratorium erstreckt, wurde erweitert.


Bis Ende 2023 wurde darüber hinaus die Bestimmung verlängert, welche besagt, dass Protokolle über Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit der Nichteinhaltung von Regeln in Notfällen oder drohenden Notfällen nur von Beamten der regionalen Exekutivbehörden (gemäß einer festgelegten Liste) erstellt werden können.


Es besteht schon bisher eine Haftung für die Nichtbereitstellung oder Verletzung der Frist für die Übermittlung von Informationen an den Föderalen Dienst für technische und Exportkontrolle über die Ergebnisse der Zuordnung von Objekten der kritischen Informationsinfrastruktur in Russland in eine der bestehenden Kategorien oder über die fehlende Notwendigkeit der Kategorisierung.


Das Verfahren zur Heranziehung zur Haftung ist nun ebenfalls klargestellt worden

Es sieht die Verhängung von Geldbußen für die Nichtbereitstellung von Informationen vor. Die Höhe der Geldbußen wurde dabei nicht geändert. Gleichzeitig wurden Bußgelder für wiederholte Verstöße eingeführt. So können verantwortliche Personen mit einer Geldstrafe von 50 TRUB bis 100 TRUB und juristische Personen mit 100 TRUB bis 200 TRUB belegt werden.


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