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Russland - Grenzüberschreitender Transfer persönlicher Daten

  • Sergej Suchanow
  • 1. Feb. 2023
  • 1 Min. Lesezeit

Sergej Suchanow


Die Regierung hat ein neues Verfahren zum Verbot oder zur Einschränkung der grenzüberschreitenden Übermittlung personenbezogener Daten durch die zuständige Behörde sowie zur Unterrichtung der Verarbeiter personenbezogener Daten über einen solchen Beschluss festgelegt.


Der Beschluss über ein Verbot oder eine Beschränkung wird vom Föderalen Dienst für die Aufsicht im Bereich der Kommunikation, Informationstechnologie und Massenkommunikation (Roskomnadzor) aufgrund externer Informationen gefasst. Diese können vom Verteidigungs- und Außenministerium, vom Föderalen Dienst für Sicherheit und sonstigen vom Präsidenten oder der Regierung ermächtigten Behörden übermittelt werden, um den Schutz der wirtschaftlichen und finanziellen

Interessen des Landes zu gewährleisten.


Die Beschlüsse werden auf der Grundlage der Daten aus den Meldungen der Verarbeiter personenbezogener Daten gefasst, die an den Dienst oder dessen territoriale Behörden am Sitz des Verarbeiters übermittelt werden. Die Bearbeitungsfrist für Roskomnadzor beträgt 10 Arbeitstage.

Der gefasste Beschluss wird der Behörde, welche den Antrag gestellt hat, sowie dem Datenverarbeiter am Tag, an dem dieser gefasst wurde, auf einem Weg übermittelt, der dessen Eingang bestätigt.


Es ist verboten, personenbezogenen Daten an Personen zu übermitteln, die keine Maßnahmen zum Schutz dieser Daten ergreifen, sowie an Personen deren Tätigkeiten in Russland verboten oder als unerwünscht anerkannt sind. Beschränkungen werden ebenfalls auferlegt, wenn der Inhalt, der Umfang oder die Kategorien der personenbezogenen Daten nicht mit dem Zweck der Übermittlung übereinstimmen.


Das neue Verfahren tritt am 1. März 2023 in Kraft.


 
 
 

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