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Russland - Steuerliche Nachrichten

Patrick Pohlit


EU beschließt „Pillar 1“ und „Pillar 2“ gegen Gewinnverschiebung und -verlagerung einzuführen. In Russland soll ein neues Steuersystem für Hightech-Unternehmen entwickelt und ein Steuersatz für Krypto-Mining (7,5 %-20 %) eingeführt werden. Föderaler Steuerdienst (FNS) veröffentlicht Bericht zur Steuerhinterziehung.


Die EU will Steuersätze in Niedrigsteuerländern anheben


Die Europäische Union hat die Umsetzung der von der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) entwickelten Anti-Gewinnverlagerung und Gewinnverkürzungsmechanismen (Base Erosion and Proft Shifting- BEPS) für global agierende Unternehmen – „Pillar 1“ und „Pillar 2“ gebilligt (die Liste der Beschlüsse des Europäischen Rates ist am 15. Dezember 2022 veröffentlicht). Auf dem Gebiet der Europäischen Union wird der Mechanismus „Pilar 1“ bis Ende 2023 eingeführt, der Mechanismus „Pilar 2“ ist für die Einführung auf gesamteuropäischer Ebene ab 1. Januar 2024 empfohlen.


  • „Pillar 1“ sieht vor, dass global agierende Unternehmen mit einem Umsatz von mehr als 20 Mrd. EUR an dem Ort besteuert werden, an dem sie ihren Umsatz erzielen;

  • „Pillar 2“ sieht vor, dass der Mindestgewinnsteuersatz für Konzerne mit einem Umsatz von mehr als 750 Mrd. EUR auf 15 % angehoben wird.


Der Mechanismus "Pillar 2" kann große russische Unternehmensgruppen mit einem Umsatz von mehr als 750 Mio. EUR betreffen, die in mehreren Ländern tätig sind.


„Kapitalamnestie“


Die vierte Phase der „Kapitalamnestie“, die vom 14. März 2022 bis zum 28. Februar 2023 dauerte, geht zu Ende. Die „Kapitalamnestie“ sieht die freiwillige Deklaration von Vermögenswerten und Konten (Einlagen) bei ausländischen Banken durch natürliche Personen als Gegenleistung für die Gewährleistung der Garantie der Befreiung des Anmelders und (oder) der Person vor, deren Informationen in einer speziellen Deklaration enthalten sind , von der straf-, verwaltungs- und steuerrechtlichen Haftung (das Föderale Gesetz Nr. 140-FZ vom 8. Juni 2015, das Föderale Gesetz Nr. 48-FZ vom 9. März 2022).


Neues Steuersystem für Hightech-Unternehmen


Die russische Regierung erwägt die Möglichkeit, dem internationalen Übereinkommen über die Besteuerung von Hightech-Unternehmen beizutreten, welches von der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung im Auftrag der G20 ausgearbeitet wird, sobald die Bestimmungen des Übereinkommens festgelegt sind. Еs ist daher möglich, dass in Russland ein neues Steuersystem für diese Art von-Unternehmen entwickelt wird.


Steuer auf Krypto-Mining


Die russische Regierung arbeitet an einem Gesetzesentwurf über den Gewinnsteuersatz für das Krypto-Mining. Sie könnte entweder ein Steuersystem entwickeln, gemäß dem ein Steuersatz zwischen 7,5 % und 15 % festgelegt oder ein regulärer Gewinnsteuersatz i.H.v. 20% eingeführt wird. Im November wurde ein Gesetzentwurf Nr. 237585-8, welcher das Mining von Kryptowährungen und deren anschließenden Verkauf in Russland regelt, der Staatsduma zur Erörterung vorgelegt. (Link: https://sozd.duma.gov.ru/bill/237585-8#bh_histras). Die gesetzliche Form der Besteuerung steht noch zur Diskussion.


FNS-Schreiben zur Aufdeckung und Beseitigung von Schemas der Steuerhinterziehung


Der Föderale Steuerdienst (FNS) hat in seinem Schreiben Nr. SD-4-18/17916@ vom 30. Dezember 2022 einen Überblick über die Praxis der Aufdeckung und Beseitigung von Schemas zur Steuerhinterziehung veröffentlicht und hierbei u.a. als Beweisgrundlage Folgendes benannt:


  • Zeugenaussagen während des Verhörs;

  • Inspektion (Durchsuchung) von Territorien, Räumlichkeiten der geprüften Person, Dokumenten und Gegenständen;

  • Durchsuchung und Beschlagnahme von Dokumenten, einschließlich des elektronischen Schriftverkehrs;

  • Durchsuchung von sonstigen Gebäuden, Räumlichkeiten, Gegenständen und Unterlagen, die für das Strafverfahren relevant sind, einschließlich Laptops, Computern und anderen elektronischen Datenträgern.


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