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Russland - Visafreiheit mit Belarus

Sergej Suchanow


Ein entsprechendes Abkommen, das den Grenzübertritt von Ausländern und Staatenlosen an der russisch-belarussischen Staatsgrenze regelt, wurde jetzt ratifiziert.


Die Russische Föderation und die Republik Belarus werden Visa und andere Dokumente im Zusammenhang mit der Einreise ausländischer Staatsangehöriger in das Hoheitsgebiet des jeweils anderen Staates sowie für das Überschreiten der Staatsgrenze zwischen den beiden Staaten gegenseitig anerkennen. Mit der belarussischen Seite wird ein Informationsaustauschsystem über ausgestellte und annullierte Einreise- und Aufenthaltsgenehmigungen sowie über das Überschreiten der russisch-belarussischen Grenze an den dafür vorgesehenen Kontrollpunkten eingeführt.


Das Abkommen sieht insbesondere vor, dass ausländische Staatsangehörige und Staatenlose ein Recht auf Ein- und Ausreise, Aufenthalt und Transit durch das Territorium der zwei Staaten aufgrund des nationalen Visums eines der beiden Staaten und eines gültigen Reisedokuments erhalten. Ausländische Staatsangehörige und Staatenlose dürfen während der Gültigkeitsdauer dieser Dokumente in das Hoheitsgebiet des jeweils anderen Staates einreisen, es verlassen, sich dort aufhalten oder durch dieses reisen.


Nicht erlaubt ist die Aufnahme einer Tätigkeit z.B. in Belarus, wenn nur eine russische Arbeitserlaubnis vorliegt.


Das entsprechende Föderale Gesetz trat am 1. Februar 2023 in Kraft.



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