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Russland - Internationales Steuerrecht

Patrick Pohlit



DBA mit der Türkei und den Vereinigten Arabischen Emiraten

Das Finanzministerium der Russischen Föderation (Minfin RF) hat der Türkei und den VAE vorgeschlagen, Verhandlungen über ein neues Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) aufzunehmen. Bislang wurde mit den VAE lediglich ein Abkommen über die Besteuerung von Kapitalerträgen und deren Finanz- und Investmentinstituten geschlossen, welche einige steuerliche Elemente enthält. Die Änderungen des DBA mit der Türkei und ein möglicher Neuabschluss mit den Vereinigten Arabischen Emiraten (VAE) könnten bereits 2024 in Kraft treten. Im Herbst 2022 begann das Finanzministerium der Russischen Föderation mit der Erstellung einer Liste befreundeter Länder für die Überarbeitung der DBA.


Umsatzbesteuerung im E-Commerce

Im Oktober 2022 haben sich die Länder der Eurasischen Wirtschaftsunion (EAWU) darauf geeinigt, die Doppelbesteuerung bei der Erhebung der Umsatzsteuer im elektronischen B2C Handel (E-Commerce) abzuschaffen und die Umsatzsteuer in dem Land zu erheben, in dem der Verbraucher ansässig ist.Ein Abkommen zur Änderung des EAWU-Vertrags über den Übergang zur Besteuerung von Waren im elektronischen Handel nach dem Bestimmungslandprinzip muss von den EAWU-Mitgliedsstaaten im Laufe des Jahres 2023 umgesetzt werden.Bis zum Inkrafttreten dieser Vereinbarung zahlen Unternehmen, die im elektronischen Handel tätig sind, weiterhin die doppelte Umsatzsteuer im Rahmen des B2C E-Commerce mit Verbrauchern anderer EAEU-Länder.


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