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Russland - RF auf „Schwarzer EU-Liste“, keine Euroclear-Freigabe

Patrick Pohlit


Russland auf „Schwarzer Liste“ der EU


Die Europäische Union (EU) hat Russland am 14. Februar 2023 in die Liste der nichtkooperativen Staaten in Steuersachen („EU-Blacklist“) aufgenommen. Die EU hat in ihrer Erklärung darauf verwiesen, dass Russland seinen Verpflichtungen betreffend die Beseitigung „schädlicher“ Aspekte von Sonderregelungen für internationale Holdinggesellschaften nicht nachgekommen ist. Das MinFin RF hat klargestellt, dass im Februar 2022 entsprechende Änderungen im russischen Steuergesetzbuch veranlasst wurden, welche das Steuerregime für diese Holdinggesellschaften in Sonderverwaltungszonen entsprechend den Anforderungen der EU angepasst haben. Die EU wurde ordnungsgemäß darüber informiert. Die Gründe der Aufnahme von Russland in die schwarze Liste der EU seien daher unklar. Die Aufnahme Russlands in die schwarze Liste der EU ist Grundlage für nationale Abwehrmaßnahmen der Mitgliedsstaaten. In Deutschland ist damit zu rechnen, dass Russland in die Liste der Länder gem § 3 Steueroasen-Abwehrverordnung (StAbwV) aufgenommen wird und die weitreichenden Regelungen des Steueroasenabwehrgesetzes (StAbwG) auf Beteiligungen und Geschäftsbezeihungen mit Russland ab dem Jahr 2024 zur Anwendung kommen.


Erste Ablehnungen der Freigabe von Vermögenswerten auf Euroclear-Konten


Das belgische Finanzministerium hat die Freigabe von Vermögenswerten russischer Investoren (vornehmlich juristischer Personen) auf Euroclear-Konten abgelehnt, welche vom National Settlement Depository (NSD) eröffnet wurden. Die Begründung für die Ablehnung lautete wie folgt:

- der Antrag betrifft nicht den Verkauf von Vermögenswerten auf den eingefrorenen Konten des NSD bei einem belgischen Finanzinstitut, sondern ist ein Antrag auf die Überweisung von Geldmitteln auf Konten außerhalb der EU;

- es liegt keine Bestätigung vor, dass die Transaktionen, Verträge und andere Vereinbarungen, die mit NSD abgeschlossen worden sind oder irgendwie mit dem NSD verbunden sind, beendet wurden.


Früher hat das belgische Finanzministerium den Verkauf von Vermögenswerten genehmigt, die auf den Konten des NSD bei der Euroclear Bank eingefrorenen wurden, um die Rechtsverhältnisse mit den russischen Inhabern der Wertpapiere zu beenden. Die Gelder aus dem Verkauf mussten jedoch an Einrichtungen abgeführt werden, die nicht unter die EU-Sanktionen fallen.


Kündigung internationaler Verträge

Die Staatsduma der Russischen Föderation (RF-Duma) hat die Kündigung des Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) mit der Republik Lettland gebilligt. Das Gesetz über die Kündigung des DBA wurde vom Präsidenten der Russischen Föderation am 28.02.2023 unterzeichnet. Wenn entsprechende Benachrichtigung über die Kündigung des DBA bis zum 30.06.2023 an Lettland geschickt wird, wird das DBA zum 01.01.2024 beendet. Am 26.09.2022 wurde das DBA seitens der Russischen Föderation auf der Grundlage des Erlasses des Präsidenten der Russischen Föderation ausgesetzt.


Der russische Präsident hat am 28.02.2023 das Föderale Gesetz Nr. 43-FZ unterschrieben, gemäß dem die folgenden internationalen Verträge gekündigt sind: die Satzung des Europarates, das Allgemeine Abkommen über die Vorrechte und Immunitäten des Europarates, die Europäische Menschenrechtskonvention, die Europäische Charta der kommunalen Selbstverwaltung, das Europäische Übereinkommen zur Bekämpfung des Terrorismus. Darüber hinaus wurde das Gesetz über die Kündigung des Strafrechtsübereinkommens über Korruption vom 27.01.1999 unterschrieben.


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