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Russland - „Übergewinnsteuer“

  • Patrick Pohlit
  • 1. März 2023
  • 1 Min. Lesezeit

Patrick Pohlit


Russische Unternehmen mit einem „Übergewinn“ sollen im Jahr 2023 "freiwillige Abgaben" an den russischen Haushalt entrichten dürfen. Entsprechende notwendige Änderungen im Steuergesetzbuch werden derzeit diskutiert.


Diese Initiative der Regierung soll die Unternehmen betreffen, die in den vergangenen beiden Jahren mehr als 1 Mrd. Rubel Gewinn erwirtschaftet haben. Unternehmen aus der Öl- und Gasbranche sollen von diesen zusätzlichen Zahlungen allerdings ausgenommen werden. Es ist geplant, das russische Steuergesetzbuch bezüglich dieser Abgabe zu ändern. Die Berechnungsformel ist noch nicht festgelegt. Eine der Optionen für die Auswahl von Unternehmen, welche „freiwillige“ Einmalzahlung an den russischen Haushalt leisten „dürfen“, ist der Durchschnittswert des Gewinns vor oder nach Steuern. Eine alternative Option für die Abgabe ist der Gewinnzuwachs für 2021-22 im Vergleich zu 2019-20. Damit geht es um die sogenannte „windfall profit tax” (Übergewinnsteuer) – eine Einmalzahlung auf Übergewinn. Die Regierung versichert, dass die Abgabe auf freiwilliger Basis erfolgen soll. Es handelt sich hierbei um eine Maßnahme aufgrund des hohen Haushaltsdefizits von fast 3,3 Billionen Rubel (oder 2,3 % des BIP) im Jahr 2022.


Die Initiative wurde zur Diskussion gestellt.


 
 
 

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