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Russland - Übereinkommen zur Korruptionsbekämpfung gekündigt

  • Sergej Suchanow
  • 15. März 2023
  • 2 Min. Lesezeit

Sergey Suchanow


Der Europarat hat Russlands vollwertige Mitgliedschaft in der Staatengruppe gegen Korruption (GRECO) beschnitten, welche die Umsetzung der Bestimmungen des Strafrechtsübereinkommen zur Korruptionsbekämpfung überwacht. Dieser Beschluss entzieht Russland das Stimmrecht sowie das Recht auf Beteiligung an Diskussionen und der Annahme von Berichten. Dabei ist GRECO jedoch weiter berechtigt, die Einhaltung der Verpflichtungen des Übereinkommens durch Russland zu überwachen.

Der russische Präsident hat entschieden, dass solche Bedingungen eine Diskriminierung darstellen und daher per Erlass das Strafrechtsübereinkommen aufgekündigt.


Das Übereinkommen sieht vor, dass die Signatarstaaten auf nationaler Ebene Maßnahmen ergreifen, um die Bestechung von politisch exponierten Personen, Abgeordneten nationaler Parlamente und Unternehmen des Privatsektors zu verbieten. Darüber hinaus verpflichten sich die Staaten, entsprechende Maßnahmen gegen die Bestechung von ausländischen öffentlichen Personen, Mitgliedern internationaler parlamentarischer Versammlungen, Richtern und internationalen Gerichten zu ergreifen sowie Geldwäscher und Machtmissbrauch für eigennützige Zwecke zu bekämpfen.


In ihrem letzten Bericht über Russland (veröffentlicht im Jahr 2020) bewertete die GRECO die von der Regierung erzielten Fortschritte positiv: neun der zweiundzwanzig an Russland gegebene Empfehlungen, wurden vollständig und neun weitere teilweise umgesetzt. Allerdings hat Russland die Korruption bei juristischen Personen immer noch nicht unter Strafe gestellt und die Notwendigkeit, Interessenkonflikte zu vermeiden, wurde nicht in den Kodex der richterlichen Berufsethik aufgenommen.


Die russische Regierung betont jedoch, dass Moskau trotzt des gefassten Beschlusses über die Kündigung des Strafrechtsübereinkommens seinen internationalen Verpflichtungen zur Korruptionsbekämpfung weiter nachkommen wird. In Russland gilt das Korruptionsstrafrecht weiter, dessen untrennbarer Bestandteil das Strafrechtsübereinkommen zur Korruptionsbekämpfung geworden ist. Der Föderationsrat hat klargestellt, dass die Kündigung des Übereinkommens nicht zu einer drastischen Verschärfung oder Milderung der Strafen für Korruptionsdelikte führen wird.

Einige Experten gehen allerdings davon aus, das der Austritt Russlands aus dem Übereinkommen zu einer Lockerung des Korruptionsstrafrechts führen wird.


Eine Änderung ist bereits jetzt zu erkennen. So wurden beispielsweise die Einkommenserklärungen für die Teilnehmer der militärischen Sonderoperation und die Veröffentlichung der Steuererklärungen bei Beamten abgeschafft - allerdings erst 2023. Fraglich ist natürlich, ob es sich nur um eine vorübergehende Lockerung handelt. Darüber hinaus wurden lokale Abgeordnete in ländlichen Regionen bereits von der Offenlegung ihrer Einkommenserklärungen befreit und die nächsten in der Reihe sind die Mandatsträger der Regionalparlamente sowie der Parlamente der städtischen Gemeinden, die nicht hauptamtlich als Abgeordnete fungieren.


 
 
 

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