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Russland - Antisanktionsmaßnahmen und Dividenden

Patrick Pohlit


Das MinFin hat die Änderung des russischen OWIG vorgeschlagen, wonach die Nichteinhaltung der russischen Gegensanktionen mit Bußgeldern belegt werden soll. Darüber hinaus wurden Kriterien erläutert hinsichtlich der 50 % Nettogewinngrenze bei Dividendenausschüttungen an ausländische Anteilseigner unfreundlicher Staaten.


Bußgelder bei Nichteinhaltung von Gegensanktionen


Das Finanzministerium der Russischen Föderation schlägt vor, das Ordnungswidrigkeitsgesetz (OWiG oder russ. KoAP) um den Artikel 15.251 "Nichteinhaltung von Maßnahmen (Gegenmaßnahmen) zur Gewährleistung der finanziellen Stabilität der Russischen Föderation" zu ergänzen, gemäß dem Einzelunternehmer und juristische Personen bei Nichteinhaltung der Gegensanktionen mit einer Geldbuße in Höhe von 20% bis 40 % des Betrages einer Transaktion oder eines Rechtsgeschäftes belegt werden können. Darüber hinaus hat die Nichteinhaltung der Gegensanktionen für verantwortliche Organe die Verhängung derselben Geldbuße in Höhe von 20% bis 40 % zur Folge, jedoch nicht mehr als 30.000 RUB.


Bei Nichteinhaltung von Gegensanktionen, die nichtmonetärer Art sind, sollen folgende Geldbußen verhängt werden:


- gegen natürliche Personen in Höhe von 4 TRUB bis 5 TRUB;

- gegen Dienstpersonen in Höhe von 40 TRUB bis 50 TRUB;

- gegen juristische Personen in Höhe von 800 TRUB bis 1 Mio. RUB.


Der entsprechende Gesetzentwurf befindet sich derzeit in der Diskussion:


Beschränkung der Dividendenausschüttung


Auf dem russischen Finanzmarktforum sprach Hr. Iwan Tschebeskow, Direktor der Abteilung für Finanzpolitik des Finanzministeriums, über die Grundsätze des Umgangs mit ausländischen Unternehmen in Russland. Russische Unternehmen mit ausländischem Kapital dürfen Dividenden in Höhe von maximal 50 % des Nettogewinns des letzten Jahres ausschütten. Die Regierungskommission für die Kontrolle ausländischer Investitionen in Russland wird bei der Entscheidung über eine Genehmigung der Auszahlung von Dividenden jedes Unternehmen (von über 10 Mio. RUB monatlich) einzeln prüfen. Die Genehmigung wird vom russischen Finanzministerium in Absprache mit der Russischen Zentralbank erteilt. Das russische Finanzministerium achtet auf die Dividendenpraxis eines bestimmten Unternehmens: wenn ein Unternehmen noch nie Dividenden ausgezahlt hat, nun aber beabsichtigt, seine gesamten thesaurierten Gewinne für fünf Jahre auszuschütten, kann die Genehmigung zur Dividendenausschüttung nicht erteilt werden. Wenn ein Unternehmen systematisch Dividenden ausgeschüttet hat und weiterhin in der Russischen Föderation tätig ist, dürfen 50 % der Gewinne in vierteljährlichen Raten ausgezahlt werden, wenn bestimmte vierteljährliche Schlüsselkennziffern der Effektivität erfüllt werden. Näheres über Schlüsselkennziffern der Effektivität und andere Kriterien finden Sie in diesem Artikel.


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