Russland - Verschärfungen beim Rückzug aus Russland
- Patrick Pohlit
- 9. Mai 2023
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Patrick Pohlit
Die russische Regierung will die Kriterien für den Rückzug ausländischer Firmen verschärfen. Momentan „dürfen“ ausländische Unternehmen eine zusätzliche Abgabe auf überschüssige Gewinne an den russischen Haushalt zahlen. Das Finanzministerium hat nun einen Gesetzentwurf zur sog. Windfall Tax auf den Weg gebracht.
Die russische Regierung beabsichtigt auch weiter ausländische Unternehmen, die Russland verlassen, mit einer einmaligen Abgabe auf den Übergewinn zu belasten. Die Einnahmen kommen dem föderalen Haushalt zu Gute. Es gibt noch keine Klarheit dahingehend, wie der Mechanismus der einmaligen Abgabe genau aussehen soll und wie genau überschüssige Gewinne zu definieren sind. Dabei sind ausländische Unternehmen aus sog. unfreundlichen Staaten bereits jetzt verpflichtet, ihre Vermögenswerte mit einem Preisnachlass von 50 % zu veräußern, wenn sie einen vollständigen Rückzug aus dem russischen Markt planen. Derzeit warten nach öffentlichen Informationen Unternehmen wie Volkswagen, UniCredit und Raiffeisen Bank International auf die Genehmigung der Regierungskommission, ihre russischen Beteiligungen veräußern zu können, um sich vom russischen Markt zurückzuziehen.
Der russische Haushalt hat bereits etwa 20 Milliarden Rubel aus dem Verkauf ausländischer Vermögenswerte zwischen Dezember 2022 und April 2023 erlöst, da ausländische Unternehmen auch ohne gesetzliche Grundlage quasi verpflichtet waren, eine „freiwillige Abgabe“ für die Veräußerung ihrer russischer Anteilen zu zahlen.
Weitere Einzelheiten zu den Bewertungskriterien bei der Entscheidung über die Genehmigung von Transaktionen/Rechtsgeschäften, die den Verkauf von Vermögenswerten russischer Unternehmen durch ausländische Gesellschafter, welche mit „unfreundlichen“ Staaten verbunden sind, finden Sie unter https://ru.rsp-i.info/post/rf220118r002-1.
Übergewinnsteuer („windfall tax“)
Das Finanzministerium hat nunmehr den Gesetzentwurf über die „Übergewinnsteuer“ („Windfall Tax“) für Großunternehmen gebilligt. Der Gesetzentwurf wurde zwar der russischen Staatsduma noch nicht zur Erörterung vorgelegt, aber er wird derzeit von Behörden und Wirtschaftsverbänden diskutiert. Die Übergewinnsteuer wird voraussichtlich 10 % des Gewinnüberschusses für die Jahre 2022-2021 gegenüber den kumulierten Gewinnen der Jahre 2018-2019 betragen. Die Steuer ist spätestens am 28. Januar 2024 zu entrichten. Es besteht jedoch die Möglichkeit, die Steuer vom 1. Oktober bis zum 30. November 2023 abzuführen. In diesem Fall wird den Steuerpflichtigen ein Nachlass gewährt und die Steuer beträgt dann 5 % statt 10 %. Die Übergewinnsteuer betrifft weder KMU noch Unternehmen aus dem Öl- und Gassektor.
Das Finanzministerium hat zwei Gesetzesentwürfe zur Festlegung der Übergewinnsteuer ausgearbeitet: es geht um einen separaten Gesetzesentwurf über die Übergewinnsteuer und einen Gesetzesentwurf zur Vornahme von Änderungen an dem russischen Steuergesetzbuch, gemäß denen das russische Steuergesetzbuch um eine neue Steuerart ergänzt wird. Weitere Details zur Übergewinnsteuer finden Sie in diesem Post: https://ru.rsp-i.info/post/rf220118r002-1.





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