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Russland - Steuer auf Gewinnüberschüsse und ADR-Konvertierung

Patrick Pohlit


Steuer auf Gewinnüberschüsse und ADR-Konvertierung


Der Gesetzentwurf für die Steuer auf „Gewinnüberschüsse vergangener Jahre“ wurde nunmehr gebilligt, begegnet jedoch verfassungsrechtlichen Bedenken. Mehrere Schiedsgerichte verweigern Antragstellern die Konvertierung von ADR (American Depositary Receipts) in Aktien der betreffenden russischen Unternehmen.


Gesetz-Entwurf für die Steuer auf „Gewinnüberschüsse“

Der Gesetzentwurf ist bisher nicht veröffentlicht worden. Es ist inzwischen bekannt geworden, dass folgende Kategorien der Unternehmen von der Pflicht, die Steuer auf Gewinnüberschüsse vergangener Wirtschaftsjahre zu zahlen, befreit werden: Nutzer der einheitlichen Agrarsteuerregelung, Erdöl- und Erdgasunternehmen, Erdölraffinerien, Kohleunternehmen, Hersteller von verflüssigtem Erdgas sowie Unternehmen aus dem KMU-Sektor, sowie Teilnehmer der Vereinbarungen über den Schutz und die Förderung von Investitionen.


Weitere geplante Regelungen im Gesetzentwurf sind unverändert geblieben, ausführliche Infos dazu finden Sie in unserem Artikel unter dem folgenden Link: https://ru.rsp-i.info/post/rf230301r004.


Interessanterweise weist das Justizministerium der Russischen Föderation darauf hin, dass die Bemessungsgrundlage für die Steuer auf Gewinnüberschüsse aus den Gewinnen vergangener Wirtschaftsjahre gebildet werden soll und damit grundsätzlich auf Regelungstatbestände aus Vorjahren zurückgegriffen, faktisch also eine Rückwirkung besteht. Dieser Ansatz widerspricht grundsätzlich Artikel 57 der Verfassung, nachdem „Gesetze, mit denen neue Steuern eingeführt oder Verhältnisse der Steuerzahler beeinträchtigt werden, keine Rückwirkung haben dürfen“. Darüber hinaus weist das russische Justizministerium auch darauf hin, dass keine aussagekräftige Begründung für die Befreiung bestimmter Wirtschaftszweige von der Steuer auf Gewinnüberschüsse geliefert wurde, was ebenfalls zeigt, dass möglicherweise der Grundsatz der Steuergleichheit und das Diskriminierungsverbot nicht eingehalten wird. Der Gesetzesentwurf ist noch in der Diskussion.


ADR-Konvertierung


Im Jahr 2022 sind das Gesetz 114-FZ vom 16.04.2022 über den Verkaufstopp von ADRs (American Depositary Receipt) betreffend russische Aktien außerhalb Russlands und das Gesetz 319-FZ vom 14.07.2022, welches Mechanismen für die obligatorische und automatische Konvertierung von ADRs in Aktien russischer Unternehmen vorsieht, in Kraft getreten.


Die Zwangs- und automatische Konvertierung war nur kurzfristig im Jahr 2022 möglich und wurden auch 2022 abgeschlossen. Für ADRs, die bei ausländischen Verwahrern gehalten werden, wurde ein Zwangsumtauschmechanismus geschaffen. Der automatische Konvertierungsmechanismus galt für ADRs, die bei russischen Verwahrern gehalten wurden. Gegenwärtig unterliegen einige ADRs der sog. Standardkonvertierung. So, zum Beispiel, müssen für die Standardkonvertierung der ADRs von Gazprom in Aktien Dokumente bei ihrem Makler/Depotführer eingereicht und ein Depotkonto bei der russischen Depotstelle eröffnet werden, damit die Aktien gutgeschrieben werden können. Dabei macht Gazprom darauf aufmerksam, dass Unterlagen spätestens am 3. August 2023 eingereicht werden können. Der Standard-ADR-Umtausch von LUKOIL, Tatneft und Nornickel ist derzeit ausgesetzt.

Gründe für die Verweigerung der Zwangskonvertierung: nicht ordnungsgemäße Ausführung der Dokumente, nicht rechtzeitige Einreichung der Dokumente, Wechsel des ADR-Eigentümers, Übertragung von Wertpapieren in eine andere Rechtsordnung. So weist die Citibank in ihren ADR-Umwandlungsanweisungen darauf hin, dass die Citibank keine Dienstleistungen zur Vorprüfung des Antrags und der Dokumente auf Vollständigkeit und Richtigkeit erbringt. Es ist also nicht möglich, in der Phase der Einreichung der Dokumente zu verstehen, ob eine positive Entscheidung über die Konvertierung getroffen wird.


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