top of page

Russland - Übergewinnsteuer und Einkommenssteuer von natürlichen Personen

Patrick Pohlit


Der Staatsduma wurde nunmehr ein Gesetzentwurf zur Übergewinnsteuer vorgelegt. Diese erstreckt sich auf Unternehmen, deren durchschnittlicher Nettogewinn in den Jahren 2021-2022 mehr als 1 Mrd. RUB betrug. Ein erhöhter Einkommensteuersatz von 30% für Personen, die das Land verlassen haben, soll nicht eingeführt werden.


Gesetzentwurf zur Übergewinnsteuer


Gemäß dem Entwurf Nr. 379248-8 findet die Übergewinnsteuer auf Großunternehmen Anwendung, deren durchschnittlicher Nettogewinn in den Jahren 2021 und 2022 (zusammen) mehr als 1 Milliarde RUR betragen hat.


Ausgenommen hiervon sind folgende Unternehmen:


  • Unternehmen, welche nach dem 01.01.2021 gegründet wurden,

  • Unternehmen, welche zum 31.12.2022 in der KMU-Liste aufgenommen sind,

  • ausländische Unternehmen, die ihre Tätigkeit nach dem 01.01.2021 durch Betriebsstätten ausgeübt haben,

  • Unternehmen, deren durchschnittlicher Nettogewinn in den Jahren 2021-2022 nicht mehr als 1 Milliarde RUR betrug,

  • die Unternehmen, welche die einheitliche Landwirtschaftssteuer entrichten,

  • Unternehmen der Sektoren Öl und Gas, Kohlebergbau.


Sowohl russische Unternehmen als auch in Russland registrierte Betriebsstätten ausländischer Unternehmen werden als Steuerpflichtige angesehen. Die Bemessungsgrundlage für die Übergewinnsteuer wird als Differenz zwischen dem arithmetischen Durchschnitt der Gewinne (Steuerbemessungsgrundlagen für die Körperschaftsteuer) – aus der Höhe des Überschussgewinns für 2021–2022 und dem gleichen Betrag für 2018–2019 – berechnet. Die Steuererklärung muss bis spätestens 25. Januar 2024 eingereicht und die Übergewinnsteuer in Höhe von 10 % bis spätestens zum 28. Januar 2024 entrichtet werden. Der Gesetzentwurf sieht darüber hinaus einen Steuerabzug für diejenigen Unternehmen vor, die den sogenannten Betrag der Sicherheitsleistung gezahlt haben.



Gesetzentwurf über die Einkommenssteuer für natürliche Personen, die das Land verlassen haben


Das Finanzministerium hat klargestellt, dass der erhöhte Steuersatz für Personen, die das Land verlassen haben aber über entsprechende russische Einkommensquellen verfügen, nicht eingeführt wird, weil man befürchtet, dass die Einkommensteuer und die Versicherungsbeiträge für den Haushalt verloren gehen. Das Finanzministerium der Russischen Föderation vertritt die Auffassung, dass die Unternehmen bei der Einführung eines Steuersatzes von 30 % mit der Eröffnung von Niederlassungen im Ausland beginnen könnten, deswegen würde Russland die Möglichkeit verlieren, nicht nur die Einkommensteuer, sondern auch Versicherungsabgaben für den Haushalt zu erheben. Um diese Konsequenzen im Zusammenhang mit Arbeitnehmern zu vermeiden, wurde ein pauschaler Steuersatz von 13/15 % sowohl für Gebietsansässige (unbeschränkt steuerpflichtige Steuerresidenten) als auch für Gebietsfremde (beschränkt steuerpflichtige Nichtresidenten) vorgeschlagen. Mehr zum Gesetzentwurf 369931-8 haben wir in unserem Artikel vom 08.06.2023 geschrieben: https://ru.rsp-i.info/post/rf230608r002.


45 Ansichten

Aktuelle Beiträge

Alle ansehen
bottom of page