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Russland - Geschäftsleute stärker geschützt

Zurab Tsereteli


In der russische Strafprozessordnung wurden Änderungen des Verfahrens bei Wirtschaftsstraftaten vorgenommen, die der Liberalisierung dienen sollen.


Möglichkeiten zur Verhängung von Untersuchungshaft gegen Unternehmer und Mitglieder der Leitungsorgane von Unternehmen eingeschränkt.


Zukünftig hat die gerichtliche Anordnung von Maßnahme, die es Unternehmern und Mitgliedern der Leitungsorgane von Unternehmen ermöglicht, ihre unternehmerischen Tätigkeiten fortzusetzen, Vorrang.


Darüber hinaus wurde Folgendes festgelegt:


  • ist es nicht möglich, das Ermittlungsverfahren innerhalb von zwei Monaten abzuschließen, und liegen keine Gründe für eine Änderung oder Aufhebung der Maßnahme gegen einen Verdächtigen oder Beschuldigten Unternehmer bzw. gegen ein Leitungsorgan vor, kann diese Frist vom Richter des Bezirksgerichts oder des Militärgerichts der entsprechenden Instanz auf Antrag des Ermittlers auf sechs Monate verlängert werden;

  • die Dauer des Ermittlungsverfahrens in Bezug auf die genannten Personen, soweit sie sich in Untersuchungshaft befinden, kann vom Staatsanwalt des Subjekts der Russischen Föderation oder von einem Militärstaatsanwalt verlängert werden;

  • der Leiter der Ermittlungsbehörde des jeweiligen Föderationssubjektes und Leiter von Ermittlungsbehörden mit gleichwertigem Status sowie deren Stellvertreter können die Dauer des Ermittlungsverfahrens in Strafsachen, an denen der genannte Personenkreis beteiligt ist und sich in Untersuchungshaft befindet, verlängern;

  • die Notwendigkeit weiterer Ermittlungsmaßnahmen kann nicht der einzige und ausreichende Grund für die Verlängerung einer Untersuchungshaft sein.


Das entsprechende Föderalgesetz trat am 24. Juli 2023 in Kraft.



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