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Russland - Offshore-Rückführung und Schuldenerlass

Patrick Pohlit


Offshore-Eigentümern wird auch weiterhin das Recht eingeräumt, Vermögenswerte ohne Einkommenssteuer in ihr persönliches Eigentum zu übertragen. Einkünfte aus dem Erlass von Schulden beim Kauf von Aktien und Anteilen an russischen Unternehmen von Gebietsfremden werden ebenfalls von der Einkommensteuer befreit.


Die russische Regierung hat es vor, die Befreiung von der Einkommenssteuer für die in Russland ansässigen Steuerzahler, die es im Jahr 2022 nicht geschafft haben, ihre Vermögenswerte in ihr persönliches Eigentum zu übertragen, bis Ende 2023 aufrecht zu erhalten. Mit dieser Vergünstigung werden Einkünfte aus der Übertragung von Wertpapieren und Anteilen am Stammkapital russischer Unternehmen, Forderungsrechten, Optionen, Verpfändungen, Anteilen an Investmentfonds russischer Verwaltungsgesellschaften usw. von der Einkommensteuer befreit. Die Vergünstigung kann von Eigentümern kontrollierter ausländischer Unternehmen in Offshore- und Steuerparadiesen in Anspruch genommen werden, wobei es keine Einschränkungen hinsichtlich der Gerichtsbarkeit gibt.


Der entsprechende Gesetzesentwurf Nr. 369931-8 wird derzeit in der Staatsduma der Russischen Föderation geprüft, die oben genannten Änderungen werden jedoch erst in der zweiten Lesung eingebracht.


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