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Russland - Neuerungen bei Umsatz- und Einkommensteuer

Patrick Pohlit


Das Protokoll zur Regelung des Verfahrens für die Umsatzbesteuerung bei Erbringung von elektronischen Dienstleistungen auf dem Territorium der Eurasischen Wirtschaftsunion wurde ratifiziert. Das Gesetz über den einheitlichen Einkommensteuersatz für Personen, die außerhalb Russlands arbeiten, wurde ebenfalls unterzeichnet.


Mit Föderalem Gesetz Nr. 328-FZ vom 24.07.2023 wurde das Protokoll zur Änderung des Vertrages über die Eurasische Wirtschaftsunion (Protokoll) ratifiziert, welches das Verfahren zur Erhebung von Umsatzsteuer auf elektronische Dienstleistungen in der EAWU regelt. Das Protokoll definiert den Begriff der „elektronischen Dienstleistungen“ als Dienstleistungen, die über ein Informations- und Telekommunikationsnetz (Telekommunikationsnetz), einschließlich des Internets, erbracht werden und deren Erbringung ohne Einsatz der Informationstechnologien nicht möglich ist. Eine Liste mit betroffenen Dienstleistungen wird vom Rat der Eurasischen Wirtschaftskommission veröffentlicht. Das Protokoll legt auch fest, dass die Dienstleistungen in elektronischer Form Folgendes nicht umfassen:


  • Verkauf von Waren (Arbeiten, Dienstleistungen), wenn eine Bestellung über ein Informations- und Telekommunikationsnetz erfolgt, die Lieferung aber außerhalb dieses Netzes durchgeführt wird;

  • Verkauf (Übertragung von Nutzungsrechten) von Software und (oder) Datenbanken auf materiellen Datenträgern;

  • Dienstleistungen für die Bereitstellung des Zugangs zu Informations- und Telekommunikationsnetzen, einschließlich des Internets.


Die elektronischen Dienstleistungen gelten dort als erbracht, wo der Empfänger (Käufer) seinen Sitz oder Wohnsitz hat. Die Kriterien für die Bestimmung des Ortes der Erbringung von Dienstleistungen sind in Abschnitt III des Protokolls enthalten. Das Anmeldungsverfahren, die Steuerbemessungsgrundlage, die Steuersätze, das Verfahren für die Berechnung der Umsatzsteuer und die Zahlungsfristen, die Steuervergünstigungen sowie die Rückerstattung (Anrechnung) zu viel gezahlter Steuern richten sich in der Regel nach der Gesetzgebung des Ortes, an dem die Dienstleistungen erbracht werden. Das Protokoll tritt an dem Tag in Kraft, an dem der Depositar auf diplomatischem Wege die letzte schriftliche Benachrichtigung über die Erfüllung der für sein Inkrafttreten erforderlichen innerstaatlichen Verfahren durch die Mitgliedstaaten erhält.


Mit Föderalem Gesetz Nr. 389-FZ vom 31.07.2023 wurde nunmehr ein einheitlicher Einkommenssteuersatz iHv. 13 bzw. 15% für Arbeitnehmer, die außerhalb der Russischen Föderation für russische Unternehmen arbeiten, festgelegt. Der einheitliche Einkommenssteuersatz gilt für Arbeitnehmer unabhängig von ihrer steuerlichen Ansässigkeit oder dem mit einer russischen Gesellschaft abgeschlossenen Vertrag (Arbeitsvertrag oder privatrechtlicher Vertrag). Diese Regelung ist auch im Lichte der Aussetzung der DBA mit unfreundlichen Staaten, darunter Deutschland, zu sehen. Für vollzeitbeschäftigte Remote-Mitarbeiter gelten die Vorschriften ab 2024, für Freiberufler - ab 2025. Von der Einkommensteuer werden Kompensationszahlungen an Remote-Mitarbeiter für die Erstattung von Ausgaben im Zusammenhang mit der Remote-Arbeit befreit. Für diesen Betrag wird eine Obergrenze festgelegt - nicht mehr als 35 Rubel pro Tag bzw. in Höhe der nachgewiesenen Ausgaben, die dem Fernarbeitnehmer entstanden sind.

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