Patrick Pohlit
Das Vereinigte Königreich hat formell beantragt, die Aussetzung des Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung (DBA) aufzuheben. Hierbei wurde darauf hingewiesen, dass das DBA als völkerrechtlicher Vertrag keine einseitige Anwendung oder dessen einseitige Aussetzung vorsieht und daher beabsichtigt ist, die Bestimmungen des Doppelbesteuerungsabkommens seitens UK vorerst weiter einzuhalten. Die britische Regierung wägt derzeit ihre nächsten Schritte im Zusammenhang mit der einseitigen Aussetzung des DBA durch Russland ab. Auch Japan hatte bei der russischen Regierung eine formelle Protestnote wegen der Aussetzung des DBA eingereicht.
Das russische Finanzministerium bereitet derweil Schritte vor, ein steuerliches Schlupfloch für die Steueroptimierung bei grenzüberschreitenden Transaktionen zu nicht marktgerechten Preisen zwischen verbundenen Unternehmen zu schließen. Dies soll durch entsprechende Änderungen des Steuergesetzbuches der Russischen Föderation gewährleistet werden, indem die Vorteile ausländischer verbundener Anteilseigner in Höhe der Differenz zur marktüblichen Preisabweichung als Dividenden qualifiziert werden, die in Russland einer Quellensteuer in Höhe von 15 % unterliegen und von der russischen Gesellschaft einzubehalten sind.
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