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Russland - Lockerung im Bereich der Lizenzierung

Sergej Suchanow


Seit dem 17. August 2023 müssen juristische Personen keine Informationen mehr über Erhalt, Aussetzung, Erneuerung, Wiedererteilung, Annullierung oder Beendigung von Lizenzen im Einheitlichen föderalen Register der Angaben über die Tätigkeit von juristischen Personen veröffentlichen. Die Regelung gilt für alle Genehmigungen gemäß dem Lizenzgesetz und ist bis 2030 gültig.


Bisher wurden nur die Angaben über die Lizenzierung der Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem Schutz von Staatsgeheimnissen nicht ans Register übermittelt. Die Angaben über alle anderen Genehmigungen mussten dort veröffentlicht werden.


Mit den Änderungen:


  • wurde der Umfang der Angaben erweitert, die in das einheitliche Register der Kontroll- und Überwachungsmaßnahmen einzutragen sind (insbesondere die Notwendigkeit, Angaben über das Datum und die Nummer der Entscheidung zur Durchführung der betreffenden Maßnahme einzutragen);

  • wurde eine Bestimmung eingeführt, die vorsieht, dass ein Jahresplan der geplanten Kontroll- und Überwachungsmaßnahmen nicht genehmigt und öffentlich zugänglich gemacht werden muss, wenn sein Entwurf keine geplanten Kontroll- und Überwachungsmaßnahmen enthält.


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