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Russland - Elektronische Anträge beim FAS nur via Gosuslugi

Sergej Suchanow


In einer Reihe von Fällen bedürfen Rechtsgeschäfte mit Anteilen (Aktien), mit dem Vermögen von Unternehmen und mit Rechten an Unternehmen nicht nur der Genehmigung der Regierungskommission, sondern auch der vorherigen Zustimmung des Föderalen Antimonopoldienstes. Dies gilt, wenn der Gesamtwert der Aktiva gemäß der letzten Bilanz des Unternehmens, das Anteile (Aktien), Rechte und (oder) Vermögen erwirbt, und dessen Unternehmensgruppe, des Unternehmens, welches Gegenstand einer wirtschaftlichen Marktkonzentration ist, und dessen Unternehmensgruppe sieben Milliarden Rubel übersteigt, oder wenn ihre Gesamtumsätze aus dem Verkauf von Waren für das letzte Kalenderjahr zehn Milliarden Rubel überstiegen und der Gesamtwert der Aktiva gemäß der letzten Bilanz des Unternehmens, das Gegenstand des wirtschaftlichen Zusammenschlusses ist, und dessen Unternehmensgruppe achthundert Millionen Rubel übersteigt, oder wenn der Gesamtwert der Aktiva in der letzten Bilanz des Unternehmens, welches Gegenstand einer wirtschaftlichen Marktkonzentration ist, und dessen Unternehmensgruppe achthundert Millionen Rubel übersteigt, oder wenn der vereinbarte Preis für die Transaktion sieben Milliarden Rubel übersteigt.

Für die Jahre 2022-2023 ist in folgenden Fällen keine vorherige Zustimmung des FAS zur Durchführung der Transaktionen erforderlich:


  • für Transaktionen mit Aktien (Anteilen), Vermögenswerten der Unternehmen und Rechten daran, wenn der Gesamtwert der Aktiva gemäß der letzten Bilanz des Unternehmens, welches Gegenstand einer wirtschaftlichen Marktkonzentration ist, und seiner Unternehmensgruppe zwischen 800 Mio. RUB und 2 Mrd. RUB liegt;

  • für Transaktionen mit Aktien (Anteilen) sowie Vermögenswerten von Finanzunternehmen und Rechten an diesen.


Unternehmen, deren Aktien oder Anteile von solchen Transaktionen betroffen sind, müssen dies dem Föderalen Antimonopoldienst lediglich spätestens 30 Tage nach dem Datum der Durchführung der Transaktionen anzeigen.

Bisher waren Anträge auf Zustimmung zur Durchführung von Transaktionen und Anmeldungen von wirtschaftlichen Marktkonzentrationen elektronisch über die FAS-Website einzureichen.


Gemäß dem neuen Verfahren müssen solche Anträge elektronisch über das Portal der staatlichen Dienstleistungen (Gosuslugi) beim Föderalen Antimonopoldienst eingereicht werden.

Das neue Verfahren ist seit dem 16. September 2023 anzuwenden.


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