Usbekistan - Erleichterungen für Auslandsinvestitionen
Viktoriya Sleta
Gemäß dem Beschluss des Vorstands der Zentralbank der Republik Usbekistan „Über die Änderung der Verordnung über das Verfahren zur Durchführung bestimmter Devisengeschäfte im Zusammenhang mit Kapitalbewegungen“ wird mit Wirkung zum 17. September 2026 ein vereinfachtes Verfahren für Geldüberweisungen ins Ausland ohne die Notwendigkeit einer vorherigen Genehmigung der Regulierungsbehörde eingeführt.
Für private Unternehmen ohne staatliche Beteiligung gilt eine Grenze von bis zu 200.000 USD pro Jahr für Auslandsinvestitionen sowie die Gründung ausländischer Unternehmen, Zweigniederlassungen und Repräsentanzen. Private Unternehmen können zudem bis zu 100.000 USD pro Jahr zur Ausstattung ihrer ausländischen Niederlassungen mit Betriebsmitteln überweisen. Für Unternehmen mit staatlicher Beteiligung liegt das Investitionslimit bei 100.000 USD und für Betriebsmittel bei 50.000 USD pro Jahr.
Für Privatpersonen wird die Überweisung von bis zu 10.000 USD pro Jahr zur Bildung von Stammkapital oder Beteiligung an ausländischen Unternehmen vereinfacht. Alle Devisengeschäfte unterliegen der Registrierung im einheitlichen System zur Erfassung von Devisengeschäften.
Der Beschluss tritt am 17. September 2026 in Kraft.





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