Russland - Vorsicht Fremdwörter
- Sergej Suchanow
- 9. Nov. 2023
- 2 Min. Lesezeit
Sergej Suchanow
Ab dem 1. Januar 2025 sollen Fremdwörter in kommerziellen Bezeichnungen generell verboten werden.
Mit einer Änderung im Gesetz zum Schutz der Verbraucherrechte wird vorgeschlagen, die vorrangige Verwendung der russischen Sprache als Staatssprache festzulegen, um die Bürger beispielsweise über Geschäftsangebote zu informieren.
Geschäftsbezeichnung
Es ist geplant, dass eine Geschäftsbezeichnung in russischer Sprache abgefasst sein muss. Eine Ausnahme bildet der Firmenname als Teil dieser Bezeichnung.
Außerdem soll eine gesonderte Vorschrift erlassen werden, die gewerbliche Bezeichnung eines oder mehrerer Investitionsprojekte und den Namen von Wohngebäuden und ihren Bestandteilen in russischer Sprache zu formulieren.
Vorliegend geht es um die Verwendung der russischen Sprache als Staatssprache, wobei es derzeit keine solchen Vorschriften gibt.
Informationen für Verbraucher
Die aktuelle Vorschrift, dass Informationen für Verbraucher in russischer Sprache abgefasst sein müssen, wird präzisiert.
Ab 2025 wird das Gesetz zum Schutz der Verbraucherrechte um einen Artikel über Informationen zur öffentlichen Einsichtnahme ergänzt. Dabei handelt es sich um Informationen ohne Werbung, die ein Unternehmen zum Beispiel auf Schildern an öffentlich zugänglichen Orten veröffentlicht:
über die Klasse oder die Art der Waren, Arbeiten oder Dienstleistungen, über ihre Gruppen, ohne bestimmte Elemente hervorzuheben;
über zusätzliche Gebrauchseigenschaften und Merkmale von Waren, Arbeiten oder Dienstleistungen;
über besondere Bedingungen für ihren Erwerb, einschließlich Veranstaltungen, Werbeaktionen, Angebote, Rabatte, Verkäufe usw.;
über die Tätigkeit des Unternehmens sowie
über die Geschäftsbezeichnung.
Es wird festgelegt, dass diese Informationen in russischer Sprache anzugeben sind.
Darüber hinaus dürfen Unternehmen die Staatssprachen der Subjekte der Russischen Föderation, die Sprachen der Völker Russlands und Fremdsprachen verwenden. In diesem Fall müssen die Informationen dieselben Inhalte haben wie die Informationen in russischer Sprache und in Bezug auf Platzierung und technische Gestaltung gleichwertig sein. Die Anforderungen erstrecken sich jedoch nicht auf Warenzeichen, Handelsnamen und Dienstleistungsmarken.
Die Neuerungen sind angeblich erforderlich, um endlich die Praxis zu beseitigen, dass Verbraucher mit Fremdwörtern (Open, Sale, Coffee usw.) anstelle von russischen Wörtern informiert werden. Dies ergibt sich aus den Erläuterung zum Entwurf.
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