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Russland - "Tausch" von eingefrorenen Vermögenswerten

Patrick Pohlit


Mit dem Präsident-Erlass Nr. 844 vom 8. November 2023 wird die Möglichkeit geschaffen, in „unfreundlichen Staaten“ eingefrorene ausländische Wertpapiere russischer Investoren mit Geldern ausländischer Investoren auf "C"-Konten in Russland zu tauschen, was dann keiner Genehmigung der Regierungskommission mehr bedarf.

Der Erlass erlaubt es russischen Anlegern, die über eingefrorene ausländische Wertpapiere verfügen, diese sowohl an "befreundete" als auch an "unfreundliche" Gebietsfremde zu übertragen, die über entsprechende Geldmittel auf einem "C"-Konto verfügen. Die in die Transaktion einbezogen ausländischen Wertpapiere müssen auf Depotkonten beim jeweils nationalen Verwahrer gehalten werden. Der verabschiedete Präsidialerlass erlaubt damit den "Umtausch" von eingefrorenen Vermögenswerten zwischen Devisenresidenten (Gebietsansässiger) und Nichtresidenten (Gebietsfremden).

Ausländische Investoren erhalten damit die Möglichkeit gesperrte Wertpapiere oder Rechte an ihnen auf speziellen Auktionen über spezielle Transitkonten zu erwerben. Dabei darf der Wert eines Wertpapierpakets, welches ein russischer Investor mit einem ausländischen Investor "tauschen" kann, 100.000 RUB nicht überschreiten. Der Präsidialerlass sieht einen Betrag von bis zu 100.000 RUB vor, weil die überwiegende Mehrheit der Anleger über Portfolios im Wert dieses Betrages verfügt. Somit werden sie in ihre vorherige Rechtsposition zurückgeführt. Der Präsidial-Erlass legt die folgenden Bedingungen für den Verkauf von Wertpapieren fest:

  • der ursprüngliche Gesamtwert der Wertpapiere eines Gebietsansässigen darf nicht mehr als 100 TRUR betragen;

  • Geschäfte werden nur im Rahmen einer Versteigerung abgeschlossen. Die Organisation und Durchführung von Versteigerungen sind für gebietsansässige natürliche Personen kostenlos;

  • professionelle Teilnehmer an Wertpapiermärkten und Verwaltungsgesellschaften von Investmentfonds berechnen gebietsansässigen Privatpersonen keine Gebühren für Transaktionen;

  • Auf der Grundlage der Transaktionsergebnisse werden die Wertpapiere auf speziellen Transitkonten des Erwerbers gutgeschrieben, die russische Verwahrstellen im Namen gebietsfremder Käufer eröffnet haben. Auf Anweisung gebietsfremder Käufer werden Vermögenswerte z.B. auf Konten ausländischer Gesellschaften übertragen.

Der Präsidialerlass trat am 8. November 2023 in Kraft.


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