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Russland - Dienstreise: Wohnbedingungen beachten

Zurab Tsereteli


Der sich auf einer Dienstreise befindliche Arbeitnehmer war mit seiner Unterkunft nicht zufrieden – gemäß dem Gerichtsurteil hat er Anspruch auf Erstattung der Kosten für die Anmietung einer angemessenen Wohnung.

Ein Arbeitnehmer wurde für mehr als drei Wochen auf eine Dienstreise geschickt. Ihm wurde ein Schlafplatz in einem 16,7 m² großes Zimmer in einem Verwaltungs- und Sozialgebäude zur Verfügung gestellt. Das Zimmer hatte 5 Betten, eines davon war ein Etagenbett. Es gab eine Küche, eine Dusche, eine Toilette und einen Flur. Während der Dienstreise waren dort auch andere Mitarbeiter untergebracht. Die Aufenthaltsbedingungen erschienen dem Arbeitnehmer nicht angemessen und er mietete daraufhin für sich eine Wohnung an.

Auf dem Rechtsweg verlangte er die Erstattung seiner Kosten für die Wohnungsmiete. Das Kassationsgericht hat dem Arbeitgeber die Erstattung der vom Arbeitnehmer getragenen Kosten auferlegt. Der Aufenthalt des Arbeitnehmers in einem Zimmer des Verwaltungsgebäudes verletzte sein Recht auf Ruhe und normale Wohnbedingungen während der dienstlich veranlassten Reise.

Gleichzeitig hielt das Gericht fest, dass, hätte der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine angemessene Unterkunft zur Verfügung gestellt, käme die Erstattung der Kosten für die Anmietung einer anderen Wohnung nicht in Betracht


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