top of page

Russland - Quellensteuer bei Dienstleistungen, CbC-Reporting

Patrick Pohlit


Quellensteuer auf Dienstleistungen


Ab 2024 soll eine russische ertragsteuerliche Quellensteuer auf die Vergütung von Dienstleistungen eingeführt werden, die ein ausländisches Unternehmen in Russland an ein russisches verbundenes Unternehmen (u.a. Tochtergesellschaften) erbringt. Entsprechende Änderungen in Art. 309 des Steuergesetzes der RF wurden durch das Föderale Gesetz Nr. 539-FZ vom 27.11.2023 eingeführt. Der Quellensteuersatz beträgt 15 %.

Länderliste und CbC Reporting


Der Föderale Steuerdienst der Russischen Föderation wird die Liste der Staaten (Territorien) aktualisieren, die keine Steuerinformationen mit Russland mehr austauschen. Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit wird die Liste um folgende Länder ergänzt: Deutschland, Lettland, Großbritannien, die Vereinigten Staaten von Amerika, die Ukraine und die Schweiz. Gleichzeitig wird eine Reihe von Staaten aus der Liste gestrichen (Antigua und Barbuda, Vanuatu, Honduras, Malediven, Grenada, Oman, Peru, Curacao, Cook Inseln). Diese Liste wird u.a. für Zwecke der Besteuerung von Gewinnen kontrollierter ausländischer Gesellschaften (KIK, engl. CFC) verwendet. Der Gewinn einer KIK ist von der Besteuerung befreit, wenn diese KIK dauerhaft in einem Staat (Territorium) ansässig ist, mit dem die Russische Föderation ein internationales Abkommen über die Besteuerung abgeschlossen hat, mit Ausnahme von Ländern, die keine Steuerinformationen mit Russland austauschen. Außerdem wurde Ende Oktober 2023 die Liste der Staaten (Territorien), mit denen ein automatischer Austausch von Steuerinformationen erfolgt, aktualisiert (Erlass vom 28.10.2022 Nr. ED-7-17/986@). Bisher sind die Länder der Europäischen Union nicht aus der Liste gestrichen worden. Über die Folgen des Ausschlusses eines Landes von dieser Liste haben wir in dem Artikel vom 22.06.2023 geschrieben: https://ru.rsp-i.info/post/rf230622r002.


32 Ansichten

Aktuelle Beiträge

Alle ansehen
bottom of page