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Russland - Umsatzsteuer bei Saatgut. Erleichterungen bei KIK

Patrick Pohlit


Erleichterung bei gebeiztem Saatgut für die Aussaat 


Die Staatsduma hat eine Änderung des russischen Steuergesetzbuches gebilligt, die eine 10%ige Umsatzsteuer auf den Verkauf von gebeiztem Sonnenblumen- und Maissaatgut vorsieht. Es wird davon ausgegangen, dass die Norm rückwirkend auf den Verkauf von gebeiztem Sonnenblumen- und Maissamen, der ab dem 1. Januar 2020 erfolgt, angewandt wird. Diese Norm gilt bis zum 31.12.2029. Das Problem der Besteuerung von gebeiztem Saatgut für die Aussaat wurde in unserem Artikel vom 19. April 2023 https://ru.rsp-i.info/post/rf230419r002 beschrieben.  

 

Steuerfreie Übertragung von Vermögenswerten aus einer KIK 


Artikel 217 des Steuergesetzbuches der Russischen Föderation wurde ergänzt. Einkünfte natürlicher Personen und ihrer nahen Verwandten in Form von Vermögen (mit Ausnahme von Geldmitteln) oder Vermögensrechten einer kontrollierten ausländischen Gesellschaft (KiK= CFC), die in den Jahren 2022 und 2023 erzielt wurden, sind von der Einkommensteuer befreit. Um diese steuerliche Erleichterung in Anspruch zu nehmen, müssen die angegebenen Personen zum 31. Dezember 2021 eine beherrschende Person oder ein Gründer gewesen sein. Darüber hinaus müssen sonstige Bedingungen eingehalten werden, welche durch Ziff. 60.2 Art. 217 SteuerGB RF vorgesehen sind.  

 

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