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Russland - Gestaltungsmißbrauch, Doppelte Staatsbürgerschaft

Patrick Pohlit



Rechtsprechungsübersicht des Obersten Gerichts zum Gestaltungsmißbrauch nach Art. 54.1 SteuerGB


Das Oberste Gericht der Russischen Föderation hat eine Übersicht der Rechtsprechungs-Praxis der Arbitragegerichte in Bezug auf den steuerlichen Gestaltungsmißbrauchs bzw. den unbegründeten Steuervorteil zum 13.12.2023 erstellt. Die Übersicht enthält die Rechtspositionen der Arbitragegerichte zu Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Anwendung von Artikel 54.1 des russischen Steuergesetzbuches, insbesondere Fragen bezüglich des Umgangs mit problematischen Geschäftspartnern, des Missbrauchs internationaler Doppelbesteuerungsabkommen, der Anwendung besonderer Steuerregelungen und der Betriebsaufspaltung. Im Folgenden sind einige der Schlussfolgerungen des Obersten Gerichts der Russischen Föderation aufgeführt:


  • ungünstige Folgen der Nichterfüllung einer steuerlichen Verpflichtung durch andere Beteiligte oder Vertragspartner können einem Steuerpflichtigen nicht auferlegt werden, der von den Verstößen dieser Personen nichts wusste und nicht hätte wissen müssen. Bei der Einschätzung der Frage, ob ein Steuerpflichtiger bei der Auswahl einer Vertragspartei seiner gebührenden Sorgfaltspflicht nachgekommen ist, sollten die Bedeutung und die Besonderheiten des Geschäfts für den Steuerpflichtigen unter Berücksichtigung der Art und des Umfangs seiner Tätigkeiten berücksichtigt werden;

  • der Käufer ist nicht berechtigt, die Vorsteuer abzuziehen, wenn er sich an mit anderen Personen vereinbarten Maßnahmen beteiligt hat, um deren Steuerverbindlichkeiten unrechtmäßig zu verringern;

  • Verfügt der Steuerpflichtige über Faktura-Rechnungen und andere primäre Buchhaltungsunterlagen, so stellt dies keine bedingungslose Bestätigung seines Rechts auf Vorsteuerabzug und den Betriebsausgabenabzug dar, wenn diese Unterlagen die tatsächlichen Geschäftsvorfälle nicht bestätigen;

  • Der Steuerpflichtige ist berechtigt, Vorsteuer abzuziehen und Betriebsausgabengeltend zu machen, wenn er die Unterlagen zur Verfügung stellt, die eine Identifizierung der Person ermöglichen, die die Transaktion tatsächlich durchgeführt hat;

  • Die Beurteilung, ob ein ausländisches Unternehmen der tatsächliche Empfänger (UBO) der von einem russischen Steueragenten gezahlten Vergütung ist, sollte auf der Grundlage der DBA - Ziele und unter Berücksichtigung grundlegender Prinzipien wie der Verhinderung des Missbrauchs von Vertragsbestimmungen und Vorrang des Inhalts vor der Form erfolgen.

FNS interessiert sich für die doppelte Staatsbürgerschaft und Aufenthaltsgenehmigungen russischer Staatsbürger


Der Föderale Steuerdienst (FNS) hat damit begonnen, von russischen Staatsbürgern Informationen über das Bestehen einer doppelten Staatsbürgerschaft und einer Aufenthaltsgenehmigung in einem ausländischen Staat zu sammeln. Der FNS verschickt derzeit ein Formular zur Bereitstellung von Informationen und zur Anforderung von Unterlagen. Neue steuerliche Anfragen betreffen zunächst nur das Jahr 2022. Die Informationen über den Migrationsstatus werden vom Föderalen Steuerdienst benötigt, um den Wohnsitz eines Steuerpflichtigen zu bestimmen und Fremdwährungskonten auf dem Territorium der zweiten Staatsbürgerschaft oder der Aufenthaltsgenehmigung zu identifizieren.

 

Das Vorliegen einer zweiten Staatsbürgerschaft und einer Aufenthaltserlaubnis kann auf das Vorhandensein ausländischer Immobilien, Investitionen, Bankkonten, Beteiligungen an kontrollierten ausländischen Unternehmen und anderer Vermögenswerte hinweisen. Der Föderale Steuerdienst prüft, ob ein Steuerpflichtiger wegen Nichteinhaltung der Devisenvorschriften oder Nichteinreichung einer Einkommenserklärung zur Verantwortung gezogen werden kann.


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