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Russland - „Unfreundlicher“ Rechtsinhaber geschützt

Sergej Suchanow


Der Föderale Dienst für intellektuelles Eigentum, Patente und Warenzeichen (Rospatent) hat die Eintragung einer Dienstleistungsmarke für Telekommunikationsdienstleistungen abgelehnt. Einer der Gründe dafür ist, dass der Wortbestandteil der Marke (Transliteration eines englischen Wortes) phonetisch die von einem ausländischen Hersteller von Geräten für Telekommunikations-dienstleistungen verwendete Bezeichnung wiederholt. Die ausländische Bezeichnung ist bei inländischen Verbrauchern weithin bekannt.


Der Anmelder der Marke, ein russischer IP, klagte erstinstanzlich erfolglos und legte beim Präsidium des Gerichts für geistiges Eigentum dagegen Berufung ein. In seiner Kassationsbeschwerde verwies der Kläger u. a. auf die Tatsache, dass der ausländische Hersteller in den USA registriert sei. Die USA gehören zu den Staaten, die unfreundliche Handlungen gegen Russland begehen. Der Kläger betont, dass aus diesem Grund der amerikanische Hersteller kein Interesse an der Verwendung seiner Bezeichnung in der Russischen Föderation hat.


Diesen Argumenten schloss sich das Präsidium jedoch nicht an, weil:


  • allein die russische Regierung die Besonderheiten der Anwendung des Rechts des geistigen Eigentums auf Personen aus Ländern, die unfreundliche Handlungen begehen bestimmt;

  • unfreundliche Handlungen einiger Länder kein Grund zur Irreführung der Verbraucher sind.

In diesem Fall könnten diese annehmen, dass sich die strittige Marke auf die Dienstleistungen eines amerikanischen Unternehmens und nicht auf die des Unternehmens des Klägers bezieht.


Den übrigen Argumenten des Klägers schloss sich das Präsidium ebenfalls nicht an.


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