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Russland - Kontrolle über Auslandskonten

Patrick Pohlit


Die russischen Steuerbehörden haben damit begonnen, russische Staatsangehörige zu belangen, die ihre außerhalb Russlands befindlichen Gewerbeimmobilien vermieten und dafür Zahlungen auf ausländische Konten erhalten. Der Föderale Steuerdienst (FNS) sieht solche Praktiken als illegale Devisengeschäfte an.

 

Gemäß der Verordnung der Moskauer Abteilung des Föderalen Steuerdienstes über die Verhängung einer Verwaltungsstrafe (nicht allgemein verfügbar) hat ein russischer Gebietsansässiger, der über sechs Geschäftsräume in Deutschland verfügt, mit deutschen Unternehmen Mietverträge für diese Räumlichkeiten abgeschlossen und entsprechende Mietzahlungen auf ein Fremdwährungskonto erhalten. Der Föderale Steuerdienst sah diese Tätigkeit als unternehmerisch und die Devisentransaktionen als illegal an, weil die Geldmittel auf das Konto einer nicht zugelassenen Bank überwiesen wurden. FNS verhängte eine Geldbuße i.H.v. 30 %  des Transaktionsbetrags und nunmehr dazu wie folgt Stellung genommen: liegt Überweisungen von natürlichen Personen (Devisenresidenten) auf ausländischen Konten eine unternehmerische Tätigkeit zu Grunde, sind diese auf ein Konto bei einer zugelassenen Bank zu tätigen, da auf diese Überweisungen Ziff. 5.2. Art. 12 des Gesetzes Nr. 173-FZ "Über die Devisenregulierung und Devisenkontrolle", sondern die für juristische Personen geltenden Bestimmungen von Ziffer 2 Art. 14 des Gesetzes Nr. 173-FZ anzuwenden sind. Die Verbuchung der Geldmittel, die eine natürliche Person aus einer unternehmerischen Tätigkeit erhält, auf ein Konto bei einer ausländischen Bank ist daher als illegale Währungstransaktion und damit als Devisenverstoß zu behandeln. Es bleibt anzumerken, dass es "praktisch unmöglich" ist, Mietzahlungen aus den USA oder der EU auf ein russisches Bankkonto zu überweisen. Sofern die neue Praxis des Föderalen Steuerdienstes von den Gerichten unterstützt und bestätigt werden sollte, droht russischen Vermietern, welche Mietzahlungen auf ausländische Konten erhalten, eine Geldstrafe von bis zu 40 % der Summe der Währungstransaktion.


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