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Russland - Grenzüberschreitende Tauschgeschäfte

Patrick Pohlit


Das Ministerium für wirtschaftliche Entwicklung der Russischen Föderation und das Russische Exportzentrum haben Richtlinien zu Außenhandels-Tauschgeschäften erarbeitet, die erläutern, wie diese grenzüberschreitenden Barterverträge unter den bestehenden Sanktionsbeschränkungen abgeschlossen und durchgeführt werden können.

 

Die bestehenden Sanktionsbeschränkungen machen es erforderlich, dass Vertragsparteien teilweise auf neue Märkte ausweichen, deren Landeswährung nicht konvertierbar ist oder eine hohe Volatilität aufweisen. In diesem Zusammenhang erfreut sich das Instrument der Tausch- bzw. Bartergeschäfte wieder zunehmender Beliebtheit. Grenzüberschreitende Tauschgeschäfte ermöglichen den Austausch von Waren und Dienstleistungen mit ausländischen Unternehmen, ohne dass internationale Geld-Transaktionen erforderlich sind. 


Ein ernsthaftes Hindernis für Tauschgeschäfte ist jedoch die Notwendigkeit einer objektiven Bestätigung der Gleichwertigkeit der getauschten Waren. Das russische Ministerium für wirtschaftliche Entwicklung hat zusammen mit dem Russischen Exportzentrum Richtlinien zum Abschluss von Außenhandels-Tauschgeschäften erarbeitet, um dieses Instrument zu regulieren und verschiedene Manipulationen auszuschließen.


Die Richtlinien enthalten Folgendes:


  • allgemeine Informationen,

  • eine Liste der Rechtsakte, die den Außenhandels-Tauschgeschäfte regeln,

  • eine Schritt-für-Schritt-Anleitung für die Organisation von Außenhandels-Tauschgeschäfte,

  • Bestimmung des Gleichwerts der ausgetauschten Waren oder Dienstleistungen,

  • Standardformulare für Außenhandels-Tauschverträge.

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