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Russland - Mehrere Verstöße – eine Strafe

Zurab Tsereteli

Liegen zwei oder mehr identische Verstöße vor, kann nur eine Strafe für einen Verstoß verhängt

 

Bei der Zollkontrolle wurden drei Verstöße gegen ein und denselben Artikel des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten der Russischen Föderation festgestellt. Zunächst wurde das Unternehmen für zwei zollrechtliche Verstöße mit einer Geldstrafe belegt. Im Anschluss wurde das Unternehmen für den dritten Verstoß bestraft, wobei es nach Zahlung der Strafe dagegen klagte. Das Unternehmen verwies auf die Regelung, nach der mehrere Verstöße unter folgenden Voraussetzungen gemeinsam geahndet werden:


  • Handlungen, die im Rahmen einer staatlichen oder kommunalen Kontrolltätigkeit (Aufsicht) festgestellt werden;

  • die Verantwortung für diese Handlungen wird durch denselben Artikel (seinen Teil) des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten der Russischen Föderation oder ein regionales Gesetz festgelegt.

 

Der Oberste Gerichtshof der Russischen Föderation hat dem Unternehmen Recht gegeben:


  • die genannte Regelung gilt auch für Tätigkeiten, die nicht gemäß dem Gesetz über die staatliche Kontrolle und Überwachung durchgeführt werden. Im vorliegenden Fall handelt es sich um eine Zollkontrolle. Die erste Instanz und das Berufungsgericht haben fälschlicherweise anders entschieden. Der Oberste Gerichtshof der Russischen Föderation hat bereits klargestellt, dass sich die Regelung auch auf die Kontrolle durch andere Behörden erstreckt;

  • die Tatsache, dass das Unternehmen eine unrechtmäßige Geldbuße (für einen dritten Verstoß) gezahlt hat, ist kein Grund, die Anwendung der Regelung zu verweigern. Die Kassationsinstanz hätte die Urteile der ersten Instanz und des Berufungsgerichts nicht aufrechterhalten dürfen.

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