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Russland - Steuererhöhungen bei Einkommen- und Gewinnsteuer

Patrick Pohlit

 

Die Regierung plant die Einführung progressiver einkommensabhängiger Einkommensteuersätze sowie wohl auch eine Erhöhung der Gewinnsteuer. Höhe und Zeitpunkt stehen jedoch noch nicht fest. Darüber hinaus sollen die Schwellenwerte für Steuervergehen erhöht werden.

 

Änderungen der Einkommenssteuer- und Gewinnsteuersätze

Der russische Präsident hat sich an den russischen Föderationsrat im Zusammenhang mit der Notwendigkeit der Einführung eines progressiven Einkommensteuersatzes gewandt. Das Finanzministerium hat mit der Ausarbeitung entsprechender Änderungen in das Steuergesetzbuch der Russischen Föderation bereits ab Ende 2023 begonnen. Für die Einkommensteuer natürlicher Personen wird die Einführung (höherer) progressiver Einkommensteuersätze, für die Gewinnsteuer eine generelle Erhöhung des Steuersatzes erwogen. Derzeit gibt es noch keine Informationen zu der Höhe der geplanten jeweiligen Steuersätze. Aus informierten Kreisen hört man jedoch, dass die Einkommen- und Gewinnsteuersätze in den Jahren 2024 bis 2026 zunächst noch nicht geändert werden sollen, daher ist es auch unklar, wann die Änderungen in Kraft treten könnten.

 

Schwellenwerte für Steuervergehen werden erhöht

In zweiter Lesung werden Änderungen des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation überarbeitet, um die Schwellenwerte für Steuervergehen zu erhöhen (Gesetzentwurf Nr. 327269-8). In Artikel 199 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation (Hinterziehung von Steuern, Gebühren und Versicherungszahlungen), in Artikel 199.1 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation (Nichterfüllung der Aufgaben eines Steueragenten) wird vorgeschlagen, die Summe der hinterzogenen bzw. nicht abgeführten Beträge von 15 Millionen auf 18,75 Millionen Rubel (großer Schadensumfang) und von 45 Millionen auf 56,25 Millionen Rubel (Schaden in besonders großem Umfang) zu indizieren.

Darüber hinaus wird vorgeschlagen, die Schwellenwerte für große Schäden bei der Hinterziehung von Zollzahlungen zu erhöhen — von 2 Millionen auf 3 Millionen Rubel und besonders großer Schadensumfang — von 6 Millionen auf 9 Millionen Rubel (für einzelne Waren bleiben die Beträge gleich).

Bei Devisengeschäften wird bei Überweisung von Geldern auf Konten von Nichtansässigen mit gefälschten Dokumenten der große Schadensumfang auf 13,5 Millionen Rubel (statt bisher 9 Millionen Rubel) illegaler Überweisungen innerhalb eines Jahres und der besonders große Schaden auf 65 Millionen Rubel (statt bisher 45 Millionen Rubel) erhöht.


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