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Russland - Sondergenehmigungen im Finanz- und Energiesektor

Sergej Suchanow

 

Empfehlungen der Regierungskommission für ausländische Investitionen zu Transaktionen mit ausländischen Beteiligungen an russischen Unternehmen

 

Durch Präsidialerlasse verbotene Transaktionen im Finanz-, Brennstoff- und Energiesektor können auf der Grundlage einer Sondergenehmigung des Präsidenten durchgeführt werden. Dies gilt insbesondere für den Rückzug ausländischer Großinvestoren aus Bergbau- und Energieprojekten.

Zur Durchführung entsprechender Transaktionen hat die Regierungskommission für die Kontrolle ausländischer Investitionen nun Empfehlungen veröffentlicht.

Danach prüft die Kommission die Zweckmäßigkeit solcher Transaktionen aus staatlicher russischer Sicht vor Erteilung einer Sondergenehmigung durch den Präsidenten und arbeitet eine begründete Empfehlung aus. Soweit Transaktionen darauf abzielen, Aktien (Anteile) an Finanzorganisationen zu übertragen oder die Kontrolle über deren Aktionäre (Gesellschafter) zu erlangen, ist zudem die vorherige Zustimmung der Russischen Zentralbank erforderlich.

Gleichzeitig besteht weiterhin die Möglichkeit, eine Sondergenehmigung des Präsidenten ohne Empfehlung der Kommission und Zustimmung der Russischen Zentralbank.

Der dieser Empfehlung zu Grunde liegende Präsidialerlass trat am 26.02.2024 in Kraft.  


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